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Polizeivollzugsdienst

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 31.06 vom 31.01.2008

Rechtsgebiete:BGleiG, BPersVG
Schlagworte:Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Antrag, Anwesenheit, Arbeitserleichterung, Arbeitszeitmodelle, Ausnahmefall, Beschäftigte mit Familienpflichten, Betreuungs- und Erziehungsauftrag, Bundespolizei, dienstliche Belange, dienstliche Möglichkeiten, Dienstvereinbarung, familiengerechte Rahmenbedingungen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Hauptpersonalrat, Lehrgruppenleiter, Lehrtätigkeit, Organisationsermessen, Organisationsrecht, permanente Anwesenheit, Personalvertretung, Polizeifachlehrer, Polizeivollzugsdienst, Rahmenbedingungen, Rechtsanspruch, Teilzeitarbeit, Telearbeit, Telearbeitsplatz, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, zwingende dienstliche Belange
Stichwort:Polizeivollzugsdienst
Leitsatz:Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die Dienststellen des Bundes, Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben erleichtern. Diese generelle Pflicht entfällt nur, wenn zwingende dienstliche Belange entgegenstehen.

Zur Einrichtung von Telearbeitsplätzen sind die Dienststellen einzelnen Beamten gegenüber nach pflichtgemäßem Ermessen nur im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten verpflichtet.

Eine im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei tätige Beamtin hat, auch wenn sie als Fachlehrerin an einem Ausbildungs- und Fortbildungszentrum Polizeianwärter unterrichtet, keinen Anspruch auf Zuweisung eines Telearbeitsplatzes.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 31.06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 10467/04.OVG vom 24.05.2004

Rechtsgebiete:LBG, UrlVO, POG
Schlagworte:Antragsteilzeit, voraussetzungslose Teilzeit, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitarbeitsplatz, Arbeitszeitreduzierung, dienstliche Belange, Funktionsfähigkeit, effektive Aufgabenerfüllung, unbestimmter Rechtsbegriff, Bezugsrahmen, Dienststelle, Behörde, Polizei, Polizeipräsidium, Polizeiinspektion, Polizeidirektion, Personalplanung, Personalbewirtschaftung, Personalstärke, Personaleinsatz, Beurteilungsspielraum, Entscheidungsprärogative, Gestaltungsfreiheit, Organisationsermessen, Organisationsgewalt, Personalgewalt, Personalmangel, Personalknappheit, Polizeivollzugsdienst, Polizeivollzugsbeamter, Wechselschichtdienst
Stichwort:Polizeivollzugsdienst
Leitsatz:1. Personalmangel (hier: im Polizeivollzugsdienst) kann als dienstlicher Belang der voraus-setzungslosen Antragsteilzeit nach § 80 a LBG entgegenstehen, wenn zu befürchten ist, dass es bei Zulassung der beantragten Arbeitszeitreduzierung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Dienststelle kommen wird.

2. Dienststelle im Sinne der beamtenrechtlichen Teilzeitregelung ist die Behörde (hier: das Polizeipräsidium).

3. Die auf der Tatbestandsebene eine Ablehnung des Antrags auf Teilzeitbeschäftigung rechtfertigenden dienstlichen Belange unterliegen der vollen gerichtlichen Überprüfung.

4. Die das dienstliche Bedürfnis (vor)prägende Entscheidung über die zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals ist dagegen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 10467/04.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2025/01 vom 17.06.2003

Rechtsgebiete:LVwVG, PolG, StVO
Schlagworte:Abschleppmaßnahme, Abschleppkosten, Verkehrszeichen, Haltverbot, Vollstreckung, Zuständigkeit, Vollstreckungshilfe, Straßenverkehrsbehörde, Polizeivollzugsdienst
Stichwort:Polizeivollzugsdienst
Leitsatz:Das durch das Zeichen 283 - Haltverbot - (§ 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO) begründete Wegfahrgebot kann im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt werden, indem das Abschleppen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs angeordnet wird. Zuständig hierfür ist grundsätzlich die für die Anordnung des Anbringens von Verkehrszeichen zuständige untere Straßenverkehrsbehörde (vgl. § 4 Abs. 1 LVwVG).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2025/01

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 26.01 vom 14.03.2002

Rechtsgebiete:BBesG (1991), Vorbemerkungen
Schlagworte:Ausgleichszulage, Polizeivollzugsdienst, Polizeizulage, Ruhegehaltfähigkeit, Stellenzulage, tatsächliche Zahlung, Wartezeit, Zulage, zulageberechtigende Verwendung.
Stichwort:Polizeivollzugsdienst
Leitsatz:Zu der im Bundesbesoldungsgesetz geforderten Mindestzeit einer zehnjährigen zulageberechtigenden Verwendung, nach der die Stellenzulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben ruhegehaltfähig ist, kann auch die Wartezeit von einem Jahr gehören, während der die Zulage noch nicht gezahlt wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 26.01


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