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polizeilicher Notstand

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10414/09.OVG vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:VersG
Schlagworte:Aufzug, Autonome Nationalisten, Demonstration, friedlich, Gefahr, Gefahrenprognose, Gegendemonstration, Gewalt, gewaltbereit, Minderheit, Nichtstörer, Notstand, polizeilicher Notstand, Ordnung, öffentliche Ordnung, Provokation, Sicherheit, öffentliche Sicherheit, Teilnehmer, Veranstalter, Verbot, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsleiter, Versammlungsteilnehmer, Versammlungsverbot, Versammlungsrecht, Wahrscheinlichkeit
Stichwort:polizeilicher Notstand
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen eines Versammlungsverbots (hier: Aufzug am 1. Mai in Mainz).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10414/09.OVG



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 LA 196/05 vom 26.09.2006

Rechtsgebiete:GG, NGefAG, VwVfG
Schlagworte:Absperrung polizeilich, Allgemeinverfügung, Castor-Transport, Freiheitsbeschränkung, Gefahrenprognose, Ingewahrsamnahme, Kontrollstellen, Körperliche Bewegungsfreiheit, Nichtstörer, Polizeiliche Generalklausel, Polizeilicher Notstand, Straßenblockade, Übermaßverbot, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Stichwort:polizeilicher Notstand
Leitsatz:Die vollständige Abriegelung eines Ortes für mehrere Stunden durch Polizeikräfte kann gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen (hier bejaht).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LA 196/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 117/06 vom 05.05.2006

Rechtsgebiete:GG, VersG, VwGO
Schlagworte:Auflage, Demonstration, rechtsextremistisch, Kundgebung, stationär, NPD, Öffentliche Sicherheit, Polizeilicher Notstand, Selbstbestimmungsrecht, Veranstalter, Verhältnismäßigkeit, Versammlungsfreiheit, Versammlungsverbot
Stichwort:polizeilicher Notstand
Leitsatz:Ein vollständiges Versammlungsverbot ist mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 GG unverhältnismäßig, wenn - wie hier - die von gewaltbereiten Gegendemonstranten zu erwartenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Beschränkung der Versammlung auf eine stationäre Kundgebung und andere Auflagen erheblich verringert werden können.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 117/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 12.97 vom 23.03.1999

Rechtsgebiete:GG, VwGO, ZPO, VersG
Schlagworte:Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse, effektiver Rechtsschutz, tatsächliche Feststellungen, Grundrechtseingriff, Versammlungsfreiheit, nichtöffentliche Versammlung, Versammlungsverbot, Gegendemonstration, Gesetzesvorbehalt, polizeilicher Notstand, Quasi-Störer, mittelbarer Störer, Parteiprogramm, Parteitag, politische Partei.
Stichwort:polizeilicher Notstand
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Art des durch den erledigten Verwaltungsakt bewirkten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlichen Bereich, kann im Hinblick auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz das für einen Antrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erforderliche Feststellungsinteresse begründen (im Anschluß an BVerwGE 61, 164 <166>).

2. Es ist weder unter dem Gesichtspunkt der Gesetzgebungskompetenz noch im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 GG verfassungswidrig, aufgrund des Art. 7 Abs. 2 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstands eine nichtöffentliche Versammlung zu verbieten.

Urteil des 1. Senats vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 12.97 -

I. VG Regensburg vom 01.03.1994 - Az.: VG RN 11 K 93.1234 -
II. VGH München vom 24.01.1997 - Az.: VGH 24 B 94.1426 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 12.97


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