JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Polizeidienstunfähigkeit
| Rechtsgebiete: | NBG, NPersVG |
| Schlagworte: | Beamter auf Widerruf, Dienstunfähigkeit, Entlassung, Informationsrecht, Personalrat, Polizeidienstunfähigkeit |
| Stichwort: | Polizeidienstunfähigkeit |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 377/08 | |
| Rechtsgebiete: | NBG, VwGO |
| Schlagworte: | Beamtenverhältnis auf Widerruf, Entlassung, Polizeidienstunfähigkeit, Sachlage: Änderung |
| Stichwort: | Polizeidienstunfähigkeit |
| Leitsatz: | Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit und Entlassung eines Beamten auf Widerruf wegen Polizeidienstunfähigkeit; zum Vorrang der Stellungnahmen eines beamteten Arztes bei anderlautender privatärztlicher Stellungnahme; zur Berücksichtigung einer nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung eingetretenen Änderung der Sachlage im Beschwerdeverfahren. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 63/07 | |
| Rechtsgebiete: | NBG |
| Schlagworte: | Beweislast, Dienstunfähigkeit, Gutachten, Amtsarzt, Krankheit, Mitwirkungspflicht, Polizeidienstunfähigkeit, amtsärztliche Untersuchung |
| Stichwort: | Polizeidienstunfähigkeit |
| Leitsatz: | 1. Nach § 226 Abs. 2 NBG wird die Polizeidienstunfähigkeit durch den Dienstvorgesetzten aufgrund des Gutachtens eines Amtsarztes oder eines beamteten Arztes festgestellt. Folglich kann von einer Polizeidienstunfähigkeit erst dann ausgegangen werden, wenn der Dienstvorgesetzte eine entsprechende Feststellung getroffen hat. 2. Nach § 81 Abs. 1 Satz 3 NBG ist die Dienstunfähigkeit wegen Krankheit auf Verlangen nachzuweisen. Diese Vorschrift begründet eine Mitwirkungspflicht des Beamten. Verletzt der Beamte diese Mitwirkungspflicht, indem er es zum Beispiel ablehnt, sich amtsärzlich untersuchen zu lassen, geht die Nichterweislichkeit der vorübergehenden Dienstunfähigkeit zu seinen Lasten. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 NDH L 9/03 | |
| Rechtsgebiete: | LBG NW, BRRG |
| Schlagworte: | Polizeidienstunfähigkeit, Legaldefinition der -, keine Einschränkung der - durch § 194 Abs. 1 letzter Halbsatz LBG NW, Verwendung polizeidienstunfähiger Polizeivollzugsbeamter, weitere - im Polizeivollzugsdienst, Ermessensentscheidung des Dienstherrn |
| Stichwort: | Polizeidienstunfähigkeit |
| Leitsatz: | § 194 Abs. 1 letzter Halbsatz LBG NW schränkt nicht die Anforderungen an die Polizeidienstfähigkeit ein, sondern ermächtigt den Dienstherrn, den polizeidienstunfähig gewordenen Beamten unter den dort genannten Voraussetzungen weiter im Polizeivollzugsdienst zu verwenden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 4.04 | |
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