JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Polizeibeamter
| Rechtsgebiete: | GG, LV, LBG, SGB V, HVO |
| Schlagworte: | Heilfürsorge, Ermächtigungsgrundlage, Vorbehalt des Gesetzes, Verwaltungsvorschrift, Polizeibeamter, Fürsorgepflicht, erektile Dysfunktion, Levitra, Viagra, Krankheit, Ausschluss, Arzneimittel-Richtlinien, Wirtschaftlichkeit, außervertragliche Leistung, Sachleistung, Erstattung |
| Stichwort: | Polizeibeamter |
| Leitsatz: | 1. § 141 Abs. 2 LBG stellt keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Heilfürsorgeverordnung dar. Die Heilfürsorgeverordnung vom 21.04.1998 (GBl. S. 281) ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden. 2. Verwaltungsvorschriften zur Heilfürsorgeverordnung dürfen nicht Leistungsausschlüsse oder Leistungsbegrenzungen festsetzen, die sich nicht bereits zumindest dem Grunde nach aus dem Programm der Heilfürsorgevorschriften selbst ergeben. 3. Der generelle Ausschluss von Arzneimitteln zur Behandlung der erektilen Dysfunktion (hier: Levitra), wie ihn die Verwaltungsvorschrift zur Heilfürsorgeverordnung über den Verweis auf die Arzneimittel-Richtlinien vorsieht, ist unwirksam. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 87/08 | |
| Rechtsgebiete: | LBG, LDG, StGB |
| Schlagworte: | Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Ansehensschädigung, Vertrauensschädigung, Berufsbeamtentum, Untragbarkeit, Strafurteil, Bindung, Bindungswirkung, Lösungsbeschluss, Geständnis, Straftat, Ordnungswidrigkeit, Betrug, Steuerhinterziehung, Bauen ohne Baugenehmigung, Nebentätigkeit, ungenehmigte Nebentätigkeit, Fehlzeiten, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Milderungsgrund, Nachbewährung, Einsicht, Uneinsichtigkeit, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | Polizeibeamter |
| Leitsatz: | Ein mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretener Polizeibeamter (u. a. Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang, Betrug in zwölf Fällen), der zudem über Jahre hinweg, auch während krankheitsbedingter Fehlzeiten, mehrere ungenehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt hat, ist - vor allem bei fehlender Einsicht in das Unrecht seines Handelns - für einen Verbleib im Polizeidienst untragbar geworden und deshalb aus dem Dienst zu entfernen. Eine während des Disziplinarverfahrens möglicherweise erfolgte tadelfreie Dienstverrichtung (sog. Nachbewährung) steht in einem solchen Fall der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme nicht entgegen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10242/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | Notwehr, Polizeibeamter, Identitätsfeststellung, Gebotensein |
| Stichwort: | Polizeibeamter |
| Leitsatz: | 1. Die Identität eines Tatverdächtigen kann auch ohne Ausweispapiere festgestellt werden, wenn der Betreffende von anderen glaubwürdigen Personen zuverlässig und vollständig identifiziert wird bzw. etwaige fehlende Angaben leicht aufgrund der vorhandenen Identitätsangaben ergänzt werden können (z.B. aus dem Melderegister etc.). Ist dem Beamten des Polizeidienstes die Identität des Tatverdächtigen hinreichend bekannt, so ist sein Festhalten oder Durchsuchen (§ 163 b Abs. 1 StPO) zum Zwecke der Auffindung eines Ausweises nicht erforderlich. 2. Eine Verteidigung gegen eine rechtswidrige polizeiliche Maßnahme ist dann nicht geboten i.S.v. § 32 StGB, wenn der Vollstreckungsbeamte nicht offensichtlich bösgläubig oder amtsmissbräuchlich handelt und durch die Vollstreckungshandlung kein irreparabler Schaden droht, durch die Abwehrhandlung aber erhebliche Verletzungen oder der Tod des Amtsträgers zu gewärtigen sind. 3. Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt setzt neben einer günstigen Prognose das kumulative Vorliegen besonderer Umstände voraus. Diese sind Umstände von besonderem Gewicht, die die Tat aus dem Kreis vergleichbarer gewöhnlich vorkommender Durchschnittstaten so deutlich herausheben, dass ausnahmsweise eine Verschonung von Strafe angezeigt ist. Einfache Strafmilderungsgründe bei Abwesenheit von Strafschärfungsgründen zwingen noch nicht zur Annahme besonderer Umstände. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 180/09 | |
| Rechtsgebiete: | Nds. AG VwGO, VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Umsetzung, Anordnung, einstweilige, Polizeibeamter, Verantwortung, Gesamtverantwortung, Pflichtverletzungen |
| Stichwort: | Polizeibeamter |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob es rechtmäßig ist, einen Polizeibeamten, der einen mit Leitungs- und Führungsfunktionen verbundenen Dienstposten innehatte, auf einen anderen Dienstposten umzusetzen, nachdem Pflichtverletzungen, die ihm unterstellte Beamte begangen haben, bekannt geworden sind. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 425/08 | |
"Polizeibeamter - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum