Die Belastung der Arbeitgeber mit den Entgeltfortzahlungskosten für die politische Arbeitnehmerweiterbildung ist gerechtfertigt, soweit Bildungsveranstaltungen darauf abzielen, die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitveranwortung der Arbeitnehmer in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern.
Ein im Ausland veranstaltetes Seminar über die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik eines ausländischen Staates kann nur dann dieses Ziel erreichen, wenn ihm ein organisierter Lernprozeß zugrunde liegt, der einen hinreichenden Bezug zu den gesellschaftlichen, sozialen und politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland hat.
Aktenzeichen: 9 AZR 241/99
Bundesarbeitsgericht 9. Senat
Urteil vom 16. Mai 2000
- 9 AZR 241/99 -
I. Arbeitsgericht
Münster
Urteil vom 18. Juni 1998
- 2 (3) Ca 2443/97 -
II. Landesarbeitsgericht
Hamm
Urteil vom 4. Dezember 1998
- 15 Sa 1528/98 -