Das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb erfasst nicht einen Aufruf gegen den Irak-Krieg. Dieser kann ggf. den Frieden des Betriebs beeinträchtigen.
In einem Unternehmen mit amerikanische Mutter, in dem Güter hergestellt werden, die in dem Krieg eingesetzt werden, kann ein Aufruf gegen den Irak-Krieg gerechtfertigt sein, wenn dabei die ethische Frage aufgeworfen wird, ob die Unterstützung des Krieges durch die eigene Arbeit hinzunehmen ist.