JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Polen
| Rechtsgebiete: | StVG, StGB, FeV, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Atemalkohol, Verwertbarkeit, Messbarkeit, Ausland, Auslandstat, Polen, Bauartzulassung, Vortestgerät, Messprotokoll, Ordnungswidrigkeit |
| Stichwort: | Polen |
| Leitsatz: | Anwendung von § 24a StVG, § 13 Nr. 2b FeV bei Auslandstat zum erforderlichen Nachweis einer Trunkenheitsfahrt in Polen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 204/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV, Richtlinie 91/439 |
| Schlagworte: | EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Aberkennung, Eignung, Alkoholmissbrauch, Polen, Anerkennung, Anerkennungsgrundsatz, Rechtsmissbrauch, Täuschung, Gutachteranforderung, Führerscheintourismus, Führerschein-Richtlinie |
| Stichwort: | Polen |
| Leitsatz: | 1. Nach Maßgabe des in der Führerschein-Richtlinie niedergelegten Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und der hierzu vorliegenden Rechtsprechung des EuGH besteht grundsätzlich auch keine Befugnis der deutschen Behörden, im Hinblick auf vor dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis eingetretene Umstände einen Eignungsnachweis zu verlangen. 2. Die deutschen Behörden können in Fällen eines rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen, weil dann dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist. 3. Die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Erwerbs setzt indes greifbare tatsächliche, objektive Anhaltspunkte dafür voraus, dass der Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis erfolgt ist, um die nationalen Bestimmungen für die Wiedererteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis zu umgehen. In jedem Fall ist demnach eine entsprechende Einzelfallprüfung durch die Behörde erforderlich. 4. Von einem Rechtsmissbrauch (hier bejaht) kann etwa ausgegangen werden, wenn positiv feststeht, also nicht lediglich eine Vermutung oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Fahrerlaubnisinhaber die Behörden des ausstellenden Mitgliedstaates über für die Erteilung der Fahrerlaubnis relevante Umstände hinsichtlich seiner Fahreignung getäuscht hat und ein Zusammenhang mit einem gemeinschaftsrechtlich relevanten Vorgang nicht besteht. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 46/06 | |
| Rechtsgebiete: | AEntG, EGInsO, VO d. Präsidenten der Republik Polen v. 24.10.1934 |
| Schlagworte: | Insolvenz, Polen, Passivlegitimation |
| Stichwort: | Polen |
| Leitsatz: | Zur Frage, welche Auswirkungen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Polen über das Vermögen eines polnischen Unternehmens auf die Passivlegitimation dieses Unternehmens hat, das in Deutschland eine Niederlassung unterhält, mit polnischen Arbeitnehmern Bauleistungen in Deutschland erbringt und von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft auf Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen in Anspruch genommen wird. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16/15 Sa 516/01 | |
| Rechtsgebiete: | KrPflAPrV, KrPflG, Richtlinie 77/452/EWG |
| Schlagworte: | Ausbildung, ausländische, Ausbildungsstand, Gleichwertigkeit, Auskunft, amtliche, Berufsbezeichnung, Bildungsabschluss, ausländischer, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gleichwertigkeit, Krankenschwester, Polen, Sachverständigengutachten, anitzipiertes |
| Stichwort: | Polen |
| Leitsatz: | Eine 1980 an einem Medizinischen Lyzeum in Polen mit dem Reifezeugnis und der Erlaubnis, die polnische Berufsbezeichnung "Diplomierte Krankenschwester" zu führen, abgeschlossene Ausbildung ist einer deutschen Ausbildung zur "Gesundheits- und Krankenpflegerin" nicht gleichwertig i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 KrPflG. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 123/04 | |
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