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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 140/06 vom 23.11.2006

Rechtsgebiete:GenG
Schlagworte:Genossenschaft, Plichtanteil, Nachschusspflicht, Kündigung
Stichwort:Plichtanteil
Leitsatz:1. § 115 b GenG ist keine verjährungsrechtliche Bestimmung, sondern konkretisiert den Kreis der Passivlegitimierten einer Nachschusspflicht.

2. Mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft erlischt die Einlageverpflichtung des Genossen auf die Pflichtleistung.

3. Ist nach dem Statut der Genossenschaft von den zu zeichnenden Pflichtanteilen sofort nur ein Betrag von 10% zu zahlen und kann der Rest innerhalb von 3 Jahren anderweitig aufgefüllt werden, dann verletzt der Genosse nicht seine Verpflichtung zur Leistung der Pflichteinlage, wenn vor Ablauf der 3 Jahre das Mitgliedschaftsverhältnis wirksam beendet wird, ohne dass der offene Restbetrag der Pflichteinlage gezahlt wird.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 140/06




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