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planwidrige Regelungslücke

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 17.08 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:GG, BUKG, ATGV
Schlagworte:12. Jahrgangsstufe, allgemeinbildendes zwölfstufiges Schulsystem, Analogie, Aufwandsentschädigung, Auslandstrennungsgeld, einheitliche Qualifikationsphase, Fachhochschulreife, Fachoberschule, Gymnasialausbildung, gymnasiale Oberstufe, Kollegstufe, planwidrige Regelungslücke, Schulbesuch, Schulbesuch als Umzugshindernis, Schulwechsel, Trennungsgeld, Umzugshindernis, Umzugskostenvergütung, Versetzung, weiterführender Schulabschluss, zwingendes persönliches Umzugshindernis, Vorbehalt des Gesetzes, Beamtenrecht, Umzugskostenrecht
Stichwort:planwidrige Regelungslücke
Leitsatz:Als zwingendes persönliches Umzugshindernis ist es auch anzusehen, wenn sich das Kind des Beamten oder Soldaten in der vorletzten Jahrgangsstufe eines auf 12 Jahre angelegten schulischen Bildungsgangs befindet, der in einer einheitlichen zweijährigen Qualifikationsphase zu einem weiterführenden Schulabschluss (hier: Fachabitur) führt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 17.08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, PL 15 S 1/06 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:LPVG, BPersVG, BetrVG, BBiG ErzieherVO
Schlagworte:Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren, Feststellungsantrag, Weiterbeschäftigungsverhältnis, Auszubildender, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Berufsausbildungsverhältnis, Berufsbildende Schule, Berufspraktikum, Erzieher, Planwidrige Regelungslücke
Stichwort:planwidrige Regelungslücke
Leitsatz:Beantragt ein Arbeitgeber die Feststellung, dass zwischen ihm und einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ein Weiterbeschäftigungsverhältnis wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 BPersVG nicht zustande gekommen ist, ist hierüber im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden.

Wer im Rahmen einer Ausbildung an einer berufsbildenden Schule i.S.v. § 2 Abs. 1 BBiG (hier: Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin an einer Fachschule für Sozialpädagogik) bei einem kommunalen Arbeitgeber ein Berufspraktikum absolviert, ist kein Auszubildender im Sinne des § 9 Abs. 1 BPersVG.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, PL 15 S 1/06

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 12 B 2.05 vom 25.04.2007

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Visum zum Kindernachzug, Mazedonien, mazedonisches Familienrecht, alleiniges Personensorgerecht, unvollständige Sorgerechtsübertragung, planwidrige Regelungslücke, Analogie
Stichwort:planwidrige Regelungslücke
Leitsatz:1. § 32 Abs. 3 AufenthG enthält eine planwidrige Regelungslücke, wenn der Kindernachzug nur deshalb ausgeschlossen ist, weil das anzuwendende Heimatrecht des nachzugswilligen Kindes keine vollständige Sorgerechtsübertragung auf den im Bundesgebiet lebenden Elternteil zulässt.

2. In diesen Fällen ist § 32 Abs. 3 AufenthG analog anwendbar.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 12 B 2.05


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