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planwidrige Lücke

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10554/06.OVG vom 30.06.2006

Rechtsgebiete:BBesG, GG, Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000, EGV
Schlagworte:Beamtenrecht, öffentlicher Dienst, Besoldungsrecht, Besoldung, Vergütungssystem, Familienzuschlag, Ortszuschlag, Analogie, analoge Anwendung, planwidrige Lücke, Familienstand, sexuelle Orientierung, verheiratet, Ehe, verpartnert, eingetragene Lebenspartnerschaft, Angestellter im öffentlichen Dienst, Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Gleichheitssatz, Gleichbehandlungsgebot, Willkürverbot, Gestaltungsfreiheit, Schutz von Ehe und Familie, staatlicher Schutzauftrag, Pflicht zur Förderung von Ehe und Familie, Alimentationsgrundsatz, Europarecht, Gemeinschaftsrecht, Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes, Vorlagepflicht
Stichwort:planwidrige Lücke
Leitsatz:Ein Beamter, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat keinen Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 wie ein verheirateter Beamter (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - IÖD 2006, 136).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10554/06.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 43.04 vom 26.01.2006

Rechtsgebiete:BBesG, GG, Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000, VwGO
Schlagworte:Eingetragene Lebenspartnerschaft, Familienzuschlag der Stufe 1, analoge Anwendung besoldungsrechtlicher Vorschriften, planwidrige Lücke, Gleichheitssatz, Differenzierungsgesichtspunkte, sexuelle Orientierung und Familienstand, Alimentationsprinzip, gemeinschaftsrechtliches Gleichbehandlungsgebot, Aufnahme einer anderen Person in die Wohnung, Wohnung des Beamten, Begriff der Aufnahme, Fortführung einer früher begründeten Wohngemeinschaft, Verweigerung von Angaben zur Sachverhaltsaufklärung
Stichwort:planwidrige Lücke
Leitsatz:Ein Beamter, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat keinen Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 wie ein verheirateter Beamter.

Ein Beamter, der eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist, hat Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1, wenn die Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG vorliegen.

Eine Person, die zusammen mit dem Beamten eine ursprünglich gemeinsam finanzierte Wohnung bewohnt, ist von dem Beamten in seine Wohnung aufgenommen worden, wenn dieser ihr das Verbleiben in der Wohnung gestattet hat, nachdem er alleiniger Kostenträger geworden ist (wie Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 19).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 43.04


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