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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPlanungskompetenz 

Planungskompetenz

Entscheidungen der Gerichte

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 N 290/99 vom 02.12.2003

1. Ist die Verwirklichung eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Straßenbauvorhabens adäquat kausal für die Verlagerung des Verkehrsstroms auf eine andere Straße und eine damit einhergehende Erhöhung der Verkehrsbelastung, so sind die davon Betroffenen antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, auch wenn sich ihre Grundstücke außerhalb des Plangebiets befinden.

2. Die Planung einer Straße durch Bebauungsplan erweist sich als abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde das abwägungserhebliche Interesse von Anwohnern einer außerhalb des Plangebiets liegenden Straße, von einer (weiteren) Zunahme des Straßenverkehrs und der damit verbundenen erhöhten Lärmbelästigung als Folge einer "Anbindung" an die neu geplante Straße verschont zu bleiben, im Planaufstellungsverfahren nicht berücksichtigt hat, obwohl es sich ihr hätte aufdrängen müssen.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 21 A 423/02 vom 10.12.2002

1. Das Straßenrecht des Landes Schleswig-Holstein dürfte insoweit gemeinschaftswidrig sein, als für sog. Anhang-II-Projekte der UVP-Richtlinie (sonstige Straßen) keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist.

2. Die UVP-Richtlinie 85/337/EWG ist für Anhang-II-Projekte nicht unmittelbar anwendbar, da die Mitgliedsstaaten insoweit eine konstitutive Auswahl zu treffen haben (Gestaltungsspielraum).

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 5.98 vom 28.01.1999

Leitsätze:

1. Auch Gradientenabsenkungen, Tief- oder Troglagen sind Mittel, mit denen der Abwägungsdirektive des § 50 BImSchG Rechnung getragen werden kann.

2. § 41 BImSchG eröffnet keinen planerischen Gestaltungsspielraum. Inwieweit Maßnahmen des aktiven Schallschutzes zu ergreifen sind, ist als das Ergebnis einer gebundenen Entscheidung davon abhängig, ob die in dieser Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

Offen bleibt, ob § 41 Abs. 2 BImSchG es zuläßt, in die Verhältnismäßigkeitsprüfung neben Kostengesichtspunkten auch sonstige öffentliche Belange unter Einschluß der Landschafts- und der Stadtbildpflege einzubeziehen.

Urteil des 4. Senats vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 -

I. OVG Lüneburg vom 12.02.1998 - Az.: OVG 1 K 1861/97 -

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