( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPlanungshoheit der Gemeinde 

Planungshoheit der Gemeinde

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 25.08 vom 11.08.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Baugenehmigung, Einvernehmen der Gemeinde, Planungshoheit der Gemeinde
Stichwort:Planungshoheit der Gemeinde
Leitsatz:Ist der Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB eröffnet, entfaltet sich dessen planungsrechtliche Schutzfunktion: Die vorgesehene Mitwirkung der Gemeinde dient der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit. Bereits die Missachtung des gesetzlich gewährleisteten Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen führt zur Aufhebung der Baugenehmigung; einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Rechtslage bedarf es nicht.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 25.08



BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 22 ZB 05.1184 vom 09.06.2006

Rechtsgebiete:BImSchG, 4. BImSchV, UVPG, BauGB
Schlagworte:Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windkraftanlagen durch die Nachbargemeinde, Planungshoheit der Gemeinde, interkommunales Abstimmungsgebot, (kein) Planungserfordernis, Berücksichtigung neuen Rechts zugunsten des Genehmigungsinhabers bei Nachbarklage
Stichwort:Planungshoheit der Gemeinde
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 22 ZB 05.1184

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 12 A 28.05 vom 12.05.2005

Rechtsgebiete:GG, BauGB, ROG, BauNVO, Landesplanungsgesetz Brandenburg, Landesplanungsvertrag, Landesentwicklungsprogramm, gemeinsamer Landesentwicklungsplan, Landesentwicklungsplan Brandenburg I, Regionalplan I Prignitz-Oberhavel
Schlagworte:Normenkontrolle, Bebauungsplan, Factory Outlet Center (F.O.C.), Antragsbefugnis der Nachbargemeinde, interkommunales Abstimmungsgebot, Vermutungsregel bei großflächigem Einzelhandel, Rechtsschutzbedürfnis, Übertragung der Landesplanung auf eine gemeinsame Planungsbehörde, Anpassungspflicht bei Zielen der Raumordnung, Ausschluss von Kleingemeinden von der Planung großflächiger Einzelhandelsbetriebe, Prinzip der zentralörtlichen Gliederung, Kongruenzgebot, Konzentrationsgebot, Beeinträchtigungsverbot, Besonderheiten eines F.O.C., Sortimentbeschränkung, Planungshoheit der Gemeinde, Garantie der kommunalen Selbstverwaltung, Berufsfreiheit, Grundsätze der Raumordnung, Abwägungsdefizit
Stichwort:Planungshoheit der Gemeinde
Leitsatz:Die gemeinsame Landesplanung von Berlin und Brandenburg lässt die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen Einrichtungen der privaten Versorgung von überörtlicher Bedeutung in Orten ohne jede zentralörtliche Funktion nicht zu (§ 16 Abs. 6 Satz 1 des gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms). Dies gilt auch für Factory Outlet Center.

Die Beschränkung solcher Vorhaben auf zentrale Orte durch ein Raumordnungsziel gerät nicht in Konflikt mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 12 A 28.05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 11 A 10.98 vom 27.07.1998

Rechtsgebiete:GG, VwGO, AEG, VerkPBG, FernVbV, BSchwAG
Schlagworte:Planfeststellung, Planfeststellungsverfahren, Eisenbahn- Ausbaustrecke Nürnberg - Hof, Planungshoheit der Gemeinde, mittelbare Beeinträchtigung der -, Schienenanbindung, Schienenverkehrsbedienung, Präklusion.
Stichwort:Planungshoheit der Gemeinde
Leitsatz:Leitsatz:

Durch möglicherweise eintretende mittelbare Auswirkungen eines planfestgestellten Bauvorhabens (hier: befürchtete Beeinträchtigung des Schienenfernverkehrsangebots in einer Gemeinde durch Ausbau einer Umgehungsstrecke) wird die Planungshoheit einer Gemeinde nicht beeinträchtigt.

Gerichtsbescheid des 11. Senats vom 27. Juli 1998 - BVerwG 11 A 10.98 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 A 10.98


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/planungshoheit-der-gemeinde

"Planungshoheit der Gemeinde - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN