JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang
| Rechtsgebiete: | 4.BImSchV, BauGB, NBauO |
| Schlagworte: | Bauvoranfrage, Einschränkung der, Einvernehmen (Ersetzung), Einvernehmen der Gemeinde, Flächennutzungsplan: Unwirksamkeit, Gemeinde, Beteiligung der, Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang, Windenergie, Windenergieanlagen, Windfarm, Windkraftanlage, Windkraftanlage, Lärm, Windkraftanlagen, Schallimmissionen |
| Stichwort: | Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang |
| Leitsatz: | 1. Zur Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens nach § 36 BauGB. 2. Der Zulassung einer - auch raumbedeutsamen - Windkraftanlage im Außenbereich steht nicht der öffentliche Belang der Planungsbedürftigkeit entgegen. 3. Die Gemeinde kann sich gegenüber der Ersetzung ihres Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht darauf berufen, dass anstelle eines Bauantrags ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt werden müßte. 4. Die Einwirkungsbereiche von Windkraftanlagen, die für eine Windfarm bestimmend sind, sind nach den Auswirkungen auf die in Art. 3 UVP-RL genannten Schutzgüter zu bestimmen (hier: Lärm). 5. Die Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB bezieht sich nur auf die städtebauliche Zulässigkeit des Vorhabens, so dass sonstige Fehler eines Bauvorbescheids die Gemeinde nicht in ihren Rechten berührt. 6. Der Entwurf eines Flächennutzungsplans, der gerade nach § 3 Abs.2 BauGB a.F. ausliegt, kann einem privilegierten Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 3.02 - ZfBR 2003, 469) |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 169/04 | |
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