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Planungsalternative

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 1.06 vom 17.01.2007

Rechtsgebiete:FlurbG, VwGO, VwVfG, LVwVfGRP
Schlagworte:Rechtliches Gehör, Vertagungsantrag, Zusicherung, Rücknahme einer Zusicherung, rechtswidrige Zusicherung, Bekanntgabe einer Zusicherung, Drittwirkung einer Zusicherung, Abwägungsanspruch, Abwägungsgebot, Abwägungskontrolle, Planwunsch, Entwicklungstendenzen, Entwicklungsperspektiven, Flurbereinigungsplan, Abfindung, Gestaltung der Abfindung, Gebot der wertgleichen Abfindung, Alternativlösung, Planungsalternative, Planungsgewinn, Erschließungsgebot, Abfindung in möglichst großen Grundstücken
Stichwort:Planungsalternative
Leitsatz:Zusicherungen sind im Anwendungsbereich des Flurbereinigungsgesetzes nicht ausgeschlossen. Sie sind auch im Falle ihrer Rechtswidrigkeit grundsätzlich wirksam (§ 38 Abs. 2 VwVfG). Dritten kann der Inhalt von Zusicherungen aber nur entgegengehalten werden, wenn sie ihnen bekanntgegeben worden sind oder der Dritte sich ausnahmsweise auf die mangelnde Bekanntgabe nicht berufen kann.

Eine über die Gleichwertigkeitsprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG hinausgehende Abwägungskontrolle nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG kommt in Betracht, wenn der Inhaber eines Sandabbauunternehmens den Planwunsch nach zusammenhängender Abfindung im Umfeld seiner bisherigen Abbaugrundstücke äußert (im Anschluss an das Urteil vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 - RdL 2007, 14 - zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen).

Auf den Ausgleich eines lediglich individuellen Planungsgewinns durch die Zuteilung von Abfindungsgrundstücken, dem kein entsprechender Verlust des Abgebenden gegenübersteht, hat der Abgebende keinen Anspruch.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 1.06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11787/03.OVG vom 05.08.2004

Rechtsgebiete:WHG, LWG, ROG, VwVfG
Schlagworte:Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Abwägung, Abwägungsmangel, Abwägungsfehler, Abwägungsergebnis, Einfluss, Planrechtfertigung, Pächter, Pachtflächen, Klagebefugnis, Enteignung, Vorwirkung, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Eigentum, Grundeigentum, Zulässigkeit der Enteignung, Entscheidung, Deichbau, Hochwasser, Hochwasserschutz, Hochwasserrückhaltung, Hochwasserretention, Rückhaltung, Retention, gesteuerte Rückhaltung, ungesteuerte Rückhaltung, Polder, Hochwasserpolder, Alternative, Alternativenprüfung, Planungsalternative, Standortalternative, Alternativstandort, Raumordnung, Entscheid, raumordnerischer Entscheid, Raumordnungsverfahren, Bindungswirkung, Präklusion, Einwendungsausschluss, Verwirkungspräklusion, Vorbehalt, Entscheidungsvorbehalt, nachfolgendes Verfahren, Landwirt, Landwirtschaft, Betrieb, landwirtschaftlicher Betrieb, Flächenverlust, Flächeneinbuße, Existenzgefährdung, Existenzbedrohung, Flurbereinigung Bodenordnungsverfahren, Unternehmensflurbereinigung, Landabfindung
Stichwort:Planungsalternative
Leitsatz:1. Ein Planfeststellungsbeschluss für eine Maßnahme der Hochwasserrückhaltung kann enteignungsrechtliche Vorwirkungen auch dann entfalten, wenn (noch) keine Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung gemäß § 120 Abs. 3 Satz 2 LWG ergangen ist.

2. Zur Planrechtfertigung und Abgewogenheit einer Planfeststellung für eine Maßnahme des Hochwasserschutzes am Oberrhein.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11787/03.OVG


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