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Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 259/01 vom 12.12.2002

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, ROG, LSA-GO, GKG
Schlagworte:Windkraftanlage, Außenbereich, Eignungsgebiet, Veränderungssperre, Bauleitplanung, gemeindliche, Bebauungsplan, Negativplanung, Aufstellungsbeschluss, Planinhalt, positiver, Befangenheit, Ratsmitglied, Beratung, Zuhörerraum, Abstimmung, Bürgerfragestunde, Beratung, vorverlegte Mitwirkung, Streitwert
Stichwort:Planinhalt
Leitsatz:1. Ein Rechtsschutzinteresse für das Normenkontrollverfahren hat auch, wer - ohne selbst Eigentümer zu sein - einen Bauantrag gestellt hat, welchem wegen der angefochtenen Veränderungssperre kein Erfolg beschieden ist.

2. Wer selbst Grundstückseigentümer ist und deshalb durch § 31 GO LSA von jeder Mitwirkung oder Beratung im Rahmen der Bauleitplanung ausgeschlossen ist, wirkt an einer Beratung auch dann mit, wenn diese durch eine Diskussion innerhalb eines Tagesordnungspunkts "Bürgerfragestunde" gleichsam "vorverlegt" ist.

3. Die Veränderungssperre muss auch bei einer Bauleitplanung innerhalb eines Gemeindegebiets eine "positive Planungsabsicht" sichern und darf nicht bloß die Zahl der Windkraftanlagen innerhalb des gesamten Eignungsgebiets - soweit es zur Gemeinde gehört - beschränken wollen.

4. Zum Streitwert des Normenkontrollantrags gegen eine Veränderungssperre bei Windkraftanlagen
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 K 259/01



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 343/00 vom 12.07.2001

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, StrG
Schlagworte:Planinhalt, Beschränkung, Bestimmtheitsgebot, Abwägung, Stellplätze Erreichbarkeit, öffentlicher Fußweg, Parkierungskonzept
Stichwort:Planinhalt
Leitsatz:1. Zur Unbestimmtheit der gewollten Beschränkung des normativen Inhalts eines Bebauungsplans.

2. Zur (Abwägungs-)Fehlerhaftigkeit einer Planung, die den Fahrgassenraum im Bereich notwendiger Stellplätze als selbständigen öffentlichen Fußweg ausweist.

3. Zur (Abwägungs-)Fehlerhaftigkeit eines planerischen Parkierungskonzepts, das die (Neu-)Anlegung einer Vielzahl von Stellplätzen (hier: weit über 100) Entscheidungen der Baurechtsbehörde nach § 23 Abs. 5 BauNVO überlässt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 343/00


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