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planfeststellungsersetzender Bebauungsplan

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 11.03 vom 18.11.2004

Rechtsgebiete:BauGB 1998, UVPG 1993, BImSchG, 22. BImSchV
Schlagworte:Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, UVP-Pflicht, unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwägungsgebot, Abwägungsmangel, Beachtlichkeit, Kausalität, Luftreinhaltung, Immissionswertüberschreitung, Luftreinhalteplanung, sonstige Schutzmaßnahmen
Stichwort:planfeststellungsersetzender Bebauungsplan
Leitsatz:§ 17 UVPG 1993 unterwirft die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen auch unter dem Blickwinkel der Umweltverträglichkeitsprüfung den Anforderungen, die sich aus dem Abwägungsgebot ergeben.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung schafft die methodischen Voraussetzungen dafür, die Umweltbelange vorab so herauszuarbeiten, dass sie in gebündelter Form in die Abwägung eingehen.

Ob Defizite im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung auf den Abwägungsvorgang im Übrigen durchschlagen, richtet sich nach dem für Abwägungsmängel maßgeblichen Fehlerfolgenregime (hier: § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB 1998).

Je größeres Gewicht den Belangen des Umweltschutzes in der Abwägung zukommt, desto eher ist davon auszugehen, dass sich methodische Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG auf das Planungsergebnis ausgewirkt haben können.

Luftreinhaltepläne sind ein wesentliches, aber nicht das einzige Instrument, um die Einhaltung der in der 22. BImSchV festgesetzten Immissionswerte sicherzustellen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2004 - BVerwG 9 A 6.03 - NVwZ 2004, 1237).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 11.03



BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 28.97 vom 05.01.1999

Rechtsgebiete:FStrG, BauGB, BNatSchG (1993)
Schlagworte:Bundesfernstraße, Bebauungsplan, planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, Eingriff in Natur und Landschaft, Ausgleich, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, landschaftspflegerischer Begleitplan, öffentlich-rechtlicher Vertrag.
Stichwort:planfeststellungsersetzender Bebauungsplan
Leitsatz:Leitsatz:

Auch wenn ein die Planfeststellung ersetzender Bebauungsplan (§ 17 Abs. 3 Satz 1 FStrG) aufgestellt wird, kommt zur Sicherung und Durchführung von nach § 8 BNatSchG (1993) erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Vertrag in Betracht (im Anschluß an Urteil vom 9. Mai 1997 BVerwG 4 N 1.96 BVerwGE 104, 353). Dem Gebot des § 8 Abs. 4 BNatschG (1993), die zum Ausgleich des Eingriffs erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem landschaftspflegerischen Begleitplan darzustellen, ist (jedenfalls) in diesem Fall durch einen die Ausgleichsmaßnahmen darstellenden Grünordnungsplan entsprechend den Vorschriften des Landesnaturschutzrechts genügt.

Beschluß des 4. Senats vom 5. Januar 1999 - BVerwG 4 BN 28.97 -

I. VGH Mannheim vom 05.07.1994 - Az.: VGH 5 S 3391/94 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 28.97


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