JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Planfeststellung eines Flughafens
| Rechtsgebiete: | GG, VwVfG, LuftVG |
| Schlagworte: | Luftverkehrsrechtliche Fachplanung, Planfeststellung eines Flughafens, Lärmschutzmaßnahmen, Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld, Grundstücksübernahme, Verkehrswertermittlung, Stichtagsregelung im Planfeststellungsbeschluss |
| Stichwort: | Planfeststellung eines Flughafens |
| Leitsatz: | Im Falle einer luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung (hier: Flughafen Berlin-Schönefeld) kann der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld statt realer Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG je nach Art und Intensität der Fluglärmimmissionen einen Anspruch auf Übernahme der betroffenen Grundstücke zum Verkehrswert (gegen Übertragung des Eigentums) begründen. Der Planfeststellungsbehörde steht bei der Stichtagsregelung für die Ermittlung des Verkehrswertes ein Gestaltungsspielraum zu, bei dessen Ausfüllung sie die schutzwürdigen Interessen der lärmbetroffenen Grundstückseigentümer und des Flughafenbetreibers in einen gerechten Ausgleich zu bringen hat. Die Planfeststellungsbehörde darf im Planfeststellungsbeschluss festlegen, dass sich die Höhe der Entschädigung nach dem Verkehrswert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bemisst (Bestätigung von Urteil vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 <Rn. 408 bis 415> Flughafen Berlin-Schönefeld). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 A 1025.06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LuftVG, VwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Luftverkehrsrecht, Planfeststellung eines Flughafens, nachteilige Wirkungen, Lärmimmissionen, Schutzvorkehrungen, Schallschutzeinrichtungen, Geldentschädigung, Kappungsgrenze, Musterverfahren |
| Stichwort: | Planfeststellung eines Flughafens |
| Leitsatz: | Wird ein von den nachteiligen Wirkungen eines planfestgestellten Vorhabens (hier: Fluglärm) Betroffener nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG statt realer Schutzvorkehrungen auf eine angemessene Entschädigung in Geld verwiesen, ist die daraus folgende Pflicht, die nachteiligen Wirkungen zu dulden, rechtlich unbedenklich, wenn diese Wirkungen nicht die Grenze zur verfassungsrechtlichen Unzumutbarkeit überschreiten. Die Regelung in einem luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, mit der bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für Schallschutzeinrichtungen die nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG zu leistende Geldentschädigung auf höchstens 30 % des Verkehrswerts von Grundstück und Gebäuden begrenzt wird, ist nicht zu beanstanden (Bestätigung von Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 <268 f.>, Rn. 421 f. - Flughafen Berlin-Schönefeld). Zu den Voraussetzungen, unter denen nach der Durchführung von Musterverfahren gemäß § 93a Abs. 2 VwGO im Beschlusswege entschieden werden kann. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 A 1009.07 | |
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