JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > planerische Abwägung
| Rechtsgebiete: | WEG, KV M-V, BauGB |
| Schlagworte: | Eigentümergemeinschaft, planerische Abwägung |
| Stichwort: | planerische Abwägung |
| Leitsatz: | 1. Eine Gemeinde kann Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sein, um in der Anlage eine gemeindliche Einrichtung zu betreiben (hier: Multifunktionshalle). 2. Ist eine Gemeinde Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, kann die Eigentümerversammlung den Verwalter nicht mit der Erhebung einer Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan dieser Gemeinde beauftragen. 3. Ein Gewerbetreibender hat im Rahmen der Abwägung in einem Bauleitplanverfahren weder einen Anspruch darauf, dass eine vorhandene Wettbewerbssituation nicht verschlechtert wird, noch ist sein dahin gehendes Interesse schutzwürdig. Ein solches Vertrauen kann auch nicht in der Vereinbarung einer Eigentümergemeinschaft mit der Gemeinde gesehen werden, da dies mit § 2 Abs. 2 BauGB a.F./ § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. nicht vereinbar wäre. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 K 8/04 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Flächennutzungsplan, Darstellungen des -, Grundzüge, Nutzungsbeschränkung, Grenzwerte, Bestimmtheitsgrad, gesamträumliches Entwicklungskonzept, Entwicklungsgebot, Bebauungsplan, Außenbereich, Landwirtschaft, öffentliche Belange, nachvollziehende Abwägung, planerische Abwägung, Summenpegel |
| Stichwort: | planerische Abwägung |
| Leitsatz: | Der Flächennutzungsplan darf bei der Darstellung der Art der Bodennutzung nicht über Grundzüge hinausgehen. Welche Darstellungen zu den Grundzügen der Art der Bodennutzung gehören, hängt nicht von dem Grad ihrer Bestimmtheit, sondern davon ab, ob sie den Bezug zur jeweiligen städtebaulichen Konzeption "für das ganze Gemeindegebiet" (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB) wahren. Unter dieser Voraussetzung können auch Grenzwerte für Geruchsimmissionen festgelegt werden. Will die Gemeinde die städtebauliche Entwicklung im Außenbereich mittels Bauleitplanung steuern, darf sie sich grundsätzlich auf den Flächennutzungsplan beschränken. Der Flächennutzungsplan darf für den Außenbereich nicht aufgrund des Bestimmtheitsgrades seiner Darstellungen faktisch an die Stelle eines Bebauungsplans treten. Auch im Flächennutzungsplan genau festgelegte Immissionsgrenzwerte unterliegen der nachvollziehenden Abwägung. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 13.04 | |
| Rechtsgebiete: | AEG, GG, BayStrWG. |
| Schlagworte: | Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung, wehrfähige Rechtspositionen einer Gemeinde gegenüber fremden Fachplanungen, kommunale Trinkwasserversorgung, Ortsstraße in der Straßenbaulast der Gemeinde, planerische Abwägung, Grundsatz der Problembewältigung, (keine) rechtliche Erheblichkeit eines eventuellen Abwägungsmangels |
| Stichwort: | planerische Abwägung |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 A 04.40063 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, GG, PostG |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Normenkontrolle, Flächen für den Gemeinbedarf, Festsetzung eines "Postamts", Privatisierung der Post, Infrastrukturverantwortung des Staates, Post-Universaldienst, planerische Abwägung |
| Stichwort: | planerische Abwägung |
| Leitsatz: | 1. Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost können "Flächen für den Gemeinbedarf" nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB für die Grundversorgung mit Postdienstleistungen (Universaldienst im Sinne von §§ 11 ff. PostG) festgesetzt werden. 2. Die kommunale Bauleitplanung darf sich dem Strukturwandel im Postwesen nicht verschließen. Das Interesse der Deutschen Post AG an einer wirtschaftlichen Nutzung ihres Grundeigentums sowie die Rahmenbedingungen der privatwirtschaftlichen Erbringung von Postdienstleistungen sind bei der planerischen Abwägung zu berücksichtigen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 7.03 | |
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