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Planentwurf

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 229/08 vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:BauGB, NBauO
Schlagworte:Abwägung, Feiertag, Fußweg, Grünfläche, öffentliche, Monatsfrist, Planentwurf, Auslegung
Stichwort:Planentwurf
Leitsatz:1. Das Interesse, zum Schutz seiner Privatsphäre von der Anlegung eines Fußweges an der Grundstücksgrenze verschont zu bleiben, ist grundsätzlich gering zu bewerten.

2. Es ist grundsätzlich unschädlich, wenn in dem Monat, in dem der Planentwurf öffentlich ausgelegt wird, ein oder mehrere Feiertage fallen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 229/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10611/08.OVG vom 01.10.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Abwägungsgebot, Alternativstandort, Anstoßfunktion, Ausgleichsmaßnahme, Bebauungsplan, Bebauungsplan, vorhabenbezogener, Behindertenwohnheim, Bekanntmachung, Eigentumsinteressen, Erforderlichkeit, städtebauliche, Flächennutzungsplan, Geräuschimmissionen, Geruchsimmissionen, Grünzug, regionaler, Menschen, geistig behinderte, Normenkontrolle, Planentwurf, Planbegründung, Rodung, Sondergebiet, Umweltbericht, Umweltschutzbelange, Waldfläche, Wohnheim, Zielabweichungsverfahren
Stichwort:Planentwurf
Leitsatz:Zur - abwägungsfehlerfreien - Ausweisung eines an die Ortsrandlage heranrückenden Sondergebiets zur Errichtung eines Behindertenwohnheims.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10611/08.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LB 22/07 vom 10.01.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BNatSchG, NDSchG, Vogelschutz-Richtlinie
Schlagworte:Bauvorbescheid, Denkmalschutz, Einvernehmen, Ersetzung, Konzentrationsplanung, Planentwurf, Planreife, Raumbedeutsamkeit, Vogelschutz, Windfarm
Stichwort:Planentwurf
Leitsatz:1. Auf die Klage einer Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens sind bei einem Außenbereichsvorhaben die Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen.

2. Mit dem Einwand, anstelle eines baurechtlichen sei ein immissionsschutzrechliches Vorbescheidsverfahren durchzuführen gewesen, kann die Gemeinde nicht gehört werden.

3. Zur Struktur des Ermessens bei der Einvernehmensersetzung.

4. Zur Berücksichtigung des Vorgelschutzes in Gestalt des Artenschutzes im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Nr. 5 BauGB.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LB 22/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 582/04 vom 02.05.2005

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Normenkontrolle, Bebauungsplan, Antragsbefugnis, Einbeziehungsinteresse, Willkür, Planentwurf, Öffentliche Auslegung, Dienstzimmer
Stichwort:Planentwurf
Leitsatz:1. Die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag, mit dem der Antragsteller
das Ziel verfolgt, die Einbeziehung seines Grundstücks in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans zu erreichen, ist gegeben, wenn objektive Anhaltspunkte für eine willkürliche Nichteinbeziehung ersichtlich sind (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 7.9.1994 - 3 S 1648/92 - VBlBW 1995, 204 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 30).

2. Die von § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit der Begründung verlangt, dass jeder Interessierte ohne weiteres, d. h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann. Diesen Anforderungen ist nicht genügt, wenn die Unterlagen auf einem Aktenschränkchen in einem Dienstzimmer der Gemeinde bereitgehalten werden, das für Dritte nicht frei zugänglich ist (im Anschluss an das Normenkontrollurteil des Senats vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178 = PBauE § 3 BauGB Nr. 24).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 582/04


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