JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Plandurchführung
| Rechtsgebiete: | VwGO, FStrG, (L)VwVfG |
| Schlagworte: | Oberverwaltungsgericht, Erstinstanzliche Zuständigkeit, Feststellungsklage, Planfeststellungsbeschluss, Unanfechtbarkeit, Außerkrafttreten, Plandurchführung, Folgemaßnahme, Finanzierung |
| Stichwort: | Plandurchführung |
| Leitsatz: | 1. Streitigkeiten über das Außerkrafttreten eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 17 Abs. 7 Satz 1 FStrG können im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO ausgetragen werden. 2. Für eine solche Rechtsstreitigkeit ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 8 VwGO das Oberverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig. 3. Zum Eintritt der Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses i. S. des § 17 Abs. 7 Satz 1 FStrG bei durchgeführten Klageverfahren. 4. Ein Beginn der Planausführung i. S. des § 17 Abs. 7 Satz 1 FStrG kann auch im Bau einer planfestgestellten Folgemaßnahme i. S. des § 75 Abs. 1 Satz 1 (L)VwVfG liegen, selbst wenn diese nicht nur vom Bund und nicht aus dessen Straßenbaumitteln, sondern aus Eisenbahnkreuzungsmitteln finanziert worden ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 1599/02 | |
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