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Pläne

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 U 195/06 vom 11.05.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Schadenersatz, Schadensersatz, Mängel, Kaufvertrag, Grundstück, Mangel, Mängel, Herausgabe, Plan, Pläne, Planherausgabe
Stichwort:Pläne
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 195/06



OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 9/06 vom 05.12.2006

Rechtsgebiete:BGB, UrhG
Schlagworte:Architekt, Urheberrecht, Fertigstellung, Plan, Pläne, Planung, Bauwerk, Nachbaurecht, Schadenersatz, Schadensersatz
Stichwort:Pläne
Leitsatz:1. Wird ein Architekt zunächst nur mit der Genehmigungsplanung beauftragt, soll ihm aber im Falle der Durchführung des Bauvorhabens auch die Ausführungsplanung übertragen werden, so kann ohne nähere Anhaltspunkte nicht von einer Übertragung des urheberrechtlichen Nachbaurechts an den Bauherrn ausgegangen werden.

2. Errichtet der Bauherr in diesem Fall das Bauwerk unter Verwendung der Genehmigungsplanung, so können Schadensersatzansprüche des Architektenvorhabens begründet sein, sofern dabei von den schutzfähigen Elementen des Entwurfs Gebrauch gemacht wird.

3. Ob bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs weiterhin ein Pauschalabzug von 40 % zulässig ist, bleibt offen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 9/06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 26 U 2/06 vom 26.10.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bauvertrag, Bauunternehmer, Unternehmer, Ausführungsplan, Ausführungspläne, Plan, Pläne, Statik, Nachweis, Überlassung, Herausgabe
Stichwort:Pläne
Leitsatz:1. Der Auftraggeber hat nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung gegenüber dem Bauunternehmer einen Anspruch auf Herausgabe von Ausführungsplänen.

2. Zur Pflicht zur Herausgabe der statischen Nachweise bedarf es eines besonderen Interesses auf Seiten des Auftraggebers.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 26 U 2/06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 115/04 vom 29.04.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Plan, Pläne, Planung, Planvorgaben, Gewerk, Bauunternehmer, Behinderungsanzeige, Vermessungsingenieur, Bauherr, Erfüllungsgehilfe
Stichwort:Pläne
Leitsatz:1. Liegen schriftliche Pläne zur Zeit der Ausführung eines bestimmten Gewerks noch nicht vor, dann hat der Bauunternehmer entweder - gegebenenfalls unter Abgabe einer Behinderungsanzeige - bis zur Vorlage der Pläne zuzuwarten oder er hat sich auf anderem als schriftlichem Wege verlässliche Klarheit über die Planvorgaben zu verschaffen.

2. In der Übermittlung des Standes der baufachlichen Planung ist der Vermessungsingenieur nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn im Verhältnis zum Bauunternehmer.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 115/04


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