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PKH für Berufungsgegner bei Zurückweisungsbeschluss

Entscheidungen der Gerichte




OLG-NUERNBERG – Beschluss, 4 U 247/04 vom 16.03.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:PKH für Berufungsgegner bei Zurückweisungsbeschluss
Stichwort:PKH für Berufungsgegner bei Zurückweisungsbeschluss
Leitsatz:Kündigt das Berufungsgericht schon mit oder unmittelbar nach Bekanntgabe der Berufungsbegründung an, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückweisen zu wollen, so bedarf der Berufungsgegner - solange die Zurückweisung im Raum steht, erst recht, nachdem sie erfolgt ist - keiner Prozesskostenhilfe.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 U 247/04




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