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PKH-Antrag und Beiordnung nach § 11 a ArbGG

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 4 Ta 135/09 vom 05.06.2009

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:PKH-Antrag und Beiordnung nach § 11 a ArbGG
Stichwort:PKH-Antrag und Beiordnung nach § 11 a ArbGG
Leitsatz:In einem Prozesskostenhilfeantrag ist im Verfahren vor den Arbeitsgerichten als Minus regelmäßig ein Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 11 a ArbGG enthalten. Wird dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht stattgegeben, so hat das Arbeitsgericht auch ohne ausdrückliche Klarstellung vonseiten der Partei von Amts wegen zu prüfen, ob ein Anwalt nach § 11 a ArbGG beigeordnet werden kann.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 4 Ta 135/09




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