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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPKH-Antrag 

PKH-Antrag

Entscheidungen der Gerichte

LAG-KOELN – Beschluss, 7 Ta 102/08 vom 27.04.2009

1. Die für die Streitgegenstände eines Prozesses bewilligte PKH erstreckt sich ohne weiteres auch auf die Kosten des Prozessvergleichs.

2. Regelt dieser Prozessvergleich aber in den Streitwert erhöhender Weise über die prozessualen Streitgegenstände hinaus noch weitere Streitpunkte zwischen den Parteien (sog. Mehrvergleich), muss für die zusätzlichen Gegenstände des Mehrvergleichs gesondert PKH beantragt werden.

LAG-KOELN – Beschluss, 4 (10) Ta 118/05 vom 02.02.2006

Es ist grundsätzlich rechtswidrig, einen PKH-Antrag mit der bloßen Verweisung auf ein inzwischen ergangenes klageabweisendes Urteil zurückzuweisen.

SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 163/05 vom 27.09.2005

1. Eine mit wirtschaftlichen Nachteilen verbundene Verwertung einer noch nicht fälligen Lebensversicherung ist jedenfalls dann unzumutbar i.S.d. § 115 Abs. 3 ZPO, wenn der Rückkaufwert den Schonbetrag zuzüglich der zu zahlenden Prozesskosten nur in einem geringen Umfang übersteigt.

2. Der Einsatz einer noch nicht fälligen Lebensversicherung für die Prozesskosten stellt dann eine besondere Härte i.S.d. § 90 Abs 3 SGB XII dar, wenn der Antragsteller nur mit einer verminderten gesetzlichen Rente zu rechnen hat und somit auf eine Zusatzversorgung angewiesen ist, jedoch der Aufbau einer neuen zusätzlichen Alterssicherung wegen geminderter Chancen auf dem Arbeitsmarkt erschwert ist.

OLG-DRESDEN – Beschluss, 11 W 1034/01 vom 27.08.2001

Wenn der Anspruchsinhaber kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage beantragt, ist die Verjährung gehemmt bis zum Zugang der Entscheidung, welche die PKH ablehnt. Von diesem Tag an läuft die Verjährungsfrist weiter.

Die zweiwöchige Überlegensfrist, welche der Bundesgerichtshof dem Anspruchsinhaber zubilligt analog § 238 ZPO, kommt nur dann zum Tragen, wenn die restliche Verjährungsfrist kürzer ist als die Zweiwochenfrist zur Überlegung, aber immer nur solange, bis die zwei Wochen ausgeschöpft sind.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 D 7/09 vom 27.04.2009


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