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PKH-Ablehnung wegen fehlender Bewilligungsunterlagen bei Prozessende

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 18 Ta 58/03 vom 19.02.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:PKH-Ablehnung wegen fehlender Bewilligungsunterlagen bei Prozessende
Stichwort:PKH-Ablehnung wegen fehlender Bewilligungsunterlagen bei Prozessende
Leitsatz:Die Verpflichtung, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und alle entsprechenden Belege vor Instanz- oder Verfahrensende einzureichen, ist eine Obliegenheit des Antragstellers. Der Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Unterlagen rechtzeitig dem Arbeitsgericht für eine Entscheidung vor Verfahrens- bzw. Instanzende zur Verfügung stehen. Verschuldens- oder Billigkeitsgesichtspunkte spielen hier keine Rolle.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 18 Ta 58/03




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