1. Im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO sind die Parteien notwendig dieselben wie im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, weil der Streitgegenstand beider Verfahren derselbe ist (Beschl v 11.05.2004).
2. Ob eine Gaststätte i. S. des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO der "Versorgung des Gebiets" dient, ist vom verbraucherbezogenen Einzugsbereich her zu bestimmen; nicht entscheidend sind dagegen das Gemeindegebiet oder Gebietsteile (Beschl v 05.07.2004).
3. Zum Gebot der Rücksichtnahme und dazu erteilten Auflagen (Beschl v 05.07.2004)