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Pilotprojekt

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10231/08.OVG vom 09.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BBergG, WHG, BGB, VwVfG
Schlagworte:Abbau, Abbauberechtigung, Abbaumethode, Angebot, Aufbereitungsbetrieb, Auskiesung, Bergbau, Bergbaurecht, Bergrecht, Bergwerkseigentümer, Besitzeinweisung, Betriebsplan, Hauptbetriebsplan, Betriebsplanung, Bewilligungsfeld, Bewilligung, Bodenschatz, bergfreie Bodenschätze, Deckmantel, Drittschutz, Eigentum, Entschädigung, Erz, Feuerfesteignung, Gewinnungsberechtigung, Gewinnungsbetrieb, Gold, Goldgewinnung, Goldpreis, Goldspuren, Grundabtretung, Grundabtretungsbeschluss, grundeigene Bodenschätze, Grundstück, Grundstückstausch, Hauptfeld, Kiesabbau, Kiesgewinnung, praktische Konkordanz, Konzession, Mineralgemenge, Mineralien, Missverhältnis, Mitgewinnungsentscheidung, Mitgewinnung, Nassauskiesung, Pachtvertrag, Pachtzins, Pilotprojekt, Planfeststellungsbeschluss, Quarz, Quarzkies, Quarzsand, Rahmenbetriebsplan, Rechtsmissbrauch, regale Mineralien, Rheingold, Rohstoff, Rohstoffgewinnung, Rohstoffsicherungsklausel, unzulässige Rechtsausübung, Sachverständiger, Schuldvertragstyp, Tagebau, Tausch, Tauschangebote, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehrswert, Vermögensnachteil, Vertragsfreiheit, Vertragsgestaltung, Wasserfläche, wasserrechtliche Genehmigung, Wertrelation, Wohl der Allgemeinheit, Zulegung
Stichwort:Pilotprojekt
Leitsatz:1. Die zur Umsetzung der Bewilligung nach § 8 BBergG erforderliche Entscheidung gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 BBergG ist an dem Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG sowie dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten.

2. Eine bestandskräftige Mitgewinnungsentscheidung nach § 42 Abs. 1 BBergG entfaltet neben ihrer konkreten Regelung eine Tatbestandswirkung dergestalt, dass im Rahmen der Grundabtretung nach den §§ 77ff. BBergG von einem zulässigen gemeinschaftlichen Abbau der regalen Bodenschätze und der Grundeigentümerbodenschätze ausgegangen werden kann. Das Vorliegen eines wirtschaftlichen Missverhältnisses zwischen grundeigenen und bergfreien Bodenschätzen kann daher nicht mehr geltend gemacht werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10231/08.OVG



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 9 B 3.05 vom 05.04.2006

Rechtsgebiete:6. Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern vom 17. Mai 1977 77/388/EWG, UStG 1993
Schlagworte:Umsatzsteuerbefreiung, Ausstellung einer Bescheinigung, Beruf, Berufsfortbildung, berufliche Fortbildung, ordnungsgemäße Vorbereitung, Internet, IuK-Anwendung, Know-how-Transfer für Unternehmen, Unternehmensberatung, Qualifizierung von Arbeitnehmern, Europäischer Sozialfonds, Förderung, Kofinanzierung, Entgeltlichkeit bei kostenloser Abgabe der Leistung an Endabnehmer, Pilotprojekt, Vorreiterprojekt, offene Konzeption der Maßnahmen, tatsächliche Entwicklung, formales Lernen, Interaktion mit Einrichtung, Selbstlernprogramme, freier Zugang zu Lehrangeboten, Lernzielkontrolle, Qualifikationsstunden, Unternehmensbezogenheit, Abgrenzung zu Fortbildungsmaßnahmen
Stichwort:Pilotprojekt
Leitsatz:Die Ausstellung eine Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde über die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen Beruf ist rechtswidrig, wenn eine Einrichtung ein Pilotprojekt durchführt, dessen ursprüngliche Konzeption eine Eignung zu ordnungsgemäßer beruflicher Fortbildung von Arbeitnehmern zwar ermöglicht, aber in dem Sinne offen ist, dass die tatsächliche Umsetzung davon abweichen und sich im Schwerpunkt als Know-how-Transfer für das Beschäftigungsunternehmen darstellen kann.

Ist nach der tatsächlichen Umsetzung des Projekts eine Qualifizierung von Beschäftigten nur noch gewährleistet, soweit diese im Rahmen von Projekten und Zielsetzungen des konkreten Beschäftigungsunternehmens gefordert wird, handelt es sich dabei nicht um Maßnahmen der beruflichen Fortbildung. Diese setzen bezogen auf den Arbeitnehmer den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen voraus, die allgemein für die Ausübung eines Berufs besser qualifizieren; dazu genügt es nicht, lediglich betriebsbezogen erforderliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 9 B 3.05

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 3127/01 vom 16.07.2003

Rechtsgebiete:BGB, EWGRL 94/62, GG, KrW-/AbfG, VerpackV
Schlagworte:Abfall, Abfallentsorgung, Fehlwürfe, Gelber Sack, Getrenntsammlungsgebot, Gewerbebetrieb, Grüner Punkt, Hersteller, Marktteilnehmer, Pilotprojekt, Produktverantwortung, Rechtswidriger hoheitlicher Eingriff, Restmüll, Systembetreiber, Trockenstabilatanlage, Unterlassungsanspruch, Verpackungsrichtlinie, Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, Verpackungsverordnung, Vertreiber, Verursacherprinzip, Vorab-Feststellung, Wettbewerb, duales System, eingerichteter und ausgeübter, flächendeckend, gebrauchte Verkaufsverpackungen, gezielte Erfassung, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Stichwort:Pilotprojekt
Leitsatz:Die Verpackungsverordnung hat zur Stärkung der Produktverantwortung im Sinne des § 22 KrW-/AbfG die Aufgabe der Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen insgesamt und bundesweit aus dem Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung herausgenommen und auf die beteiligte Privatwirtschaft übertragen.

Eine Beteiligung öffentlich-rechtlicher Körperschaften an der gezielten Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher kommt allenfalls dann in Betracht, wenn es sich um die Beteiligung an einem aufgrund der Verpackungsverordnung behördlich festgestellten System handelt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 3127/01


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