1. Die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde ist wettbewerbsrechtlich nur darauf zu überprüfen, ob in der Werbung oder sonstigen Darstellung des kommunalen Wirtschaftsunternehmens ein irreführender Eindruck erweckt oder der Verkehr in sonstiger Weise unsachlich beeinflusst wird.
2. Zur Frage, wann ein kommunales Bestattungsunternehmen ("Städtische Pietät") den irreführenden Eindruck hoheitlichen Handelns erweckt.