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Pflichtverteidigerkosten bei Untersuchungshaft

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 4 Ws 62/06 vom 23.06.2006

Rechtsgebiete:RVG, StPO
Schlagworte:Pflichtverteidigerkosten bei Untersuchungshaft, Vergütung für die Wahrnehmung des Vorführungstermins vor dem Haftrichter
Stichwort:Pflichtverteidigerkosten bei Untersuchungshaft
Leitsatz:Für den Pflichtverteidiger kann auch bei Wahrnehmung eines sog. Vorführungstermins die Gebühr des Nr. 4102 Nr. 3 RVG-VV entstehen, sofern über die Frage der Untersuchungshaft verhandelt wird (Rn.2).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 4 Ws 62/06




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