JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Pflichtteilsentziehung
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Schlagworte: | Auslegung eines Erbvertrags, Pflichtteilsentziehung, Befreiung des Vorerben |
| Stichwort: | Pflichtteilsentziehung |
| Leitsatz: | 1. Zur Auslegung eines Erbvertrags, wonach der darin eingesetzte Vorerbe von gesetzlichen Beschränkungen des § 2113 Abs. 1 BGB befreit sein soll, wenn ein Abkömmling des letztwillig Verfügenden "trotz der im heutigen Erbvertrag angeordneten Pflichtteilsentziehung den Pflichtteil verlangt und durch ein Gericht zugesprochen erhält". 2. Gegen die Einziehung eines dem Vorerben erteilten Erbscheins hat der Nacherbe kein Beschwerderecht. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 23/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Pflichtteilsentziehung, Feststellungsklage |
| Stichwort: | Pflichtteilsentziehung |
| Leitsatz: | 1. Mit dem Tod des Erblassers entfällt das (isolierte) Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts. 2. Da der Erfolg einer von der Antragstellerin erhobenen Auskunftsklage über den Bestand des Nachlasses gemäß § 2314 BGB oder einer Leistungsklage auf Auszahlung des Pflichtteils von der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung abhängen, besteht keine Notwendigkeit, den Bestand der Pflichtteilsentziehung durch eine Feststellungsklage isoliert vorab zu klären. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 30/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB |
| Schlagworte: | Pflichtteilsentziehung |
| Stichwort: | Pflichtteilsentziehung |
| Leitsatz: | 1. Ist streitig, ob Geldabhebungen, mit welcher der Erblasser die Entziehung des Pflichtteils in seinem Testament begründet hat, kraft Vollmacht des Erblassers eigenmächtig oder wegen vorangegangener Schenkung erfolgt sind, muss der auf en Pflichtteil in Anspruch genommene Erbe die nach Ort, Zeit und Umständen von dem Pflichtteilsberechtigten vorgetragene Schenkung widerlegen, weil sie als Einwilligung in den Gebrauch der Vollmacht zur Abhebung der Gelder schon den Tatbestand der Untreue und nicht erst die allgemeine Rechtswidrigkeit der Tat ausschließt. 2. Hält der Pflichtteilsberechtigte die in Wahrheit vorliegende Einwilligung irrtümlich für nicht gegeben, rechtfertigt dieses keinen Entzug des Pflichtteils, weil der Erblasser das Verhalten gebilligt hatte. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 6 U 64/03 | |
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