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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 4.04 vom 13.04.2005

Rechtsgebiete:InsO, WpHG, BörsG 2002, AktG
Schlagworte:Aktien, Stimmrechtsanteile, Wertpapierhandelsrecht, börsennotierte Gesellschaft, organisierter Markt, Insolvenz, Insolvenzmasse, Missstand, Pflichtmitteilungen, Veröffentlichungspflicht, Börsenpflichtblatt, Insolvenzverwalter, Rechtsanalogie
Stichwort:Pflichtmitteilungen
Leitsatz:Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen; diese wertpapierhandelsrechtliche Pflicht, die im Interesse der Transparenz des Kapitalmarkts besteht, obliegt dem trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Amt bleibenden Vorstand der börsennotierten Gesellschaft.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 4.04




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