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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPflichten des Gerichts zur Veranlassung und Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlzeiten der Parteien 

Pflichten des Gerichts zur Veranlassung und Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlzeiten der Parteien

Entscheidungen der Gerichte

OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 UF 485/98 vom 07.06.1998

Rechtliche Grundlage:

FGG §§ 12, 53 b; VAHRG § 11

Teilt der Versorgungsträger dem Gericht im Rahmen des Versorgungsausgleichs offene Fehlzeiten der Parteien mit, dann obliegen dem Gericht im Rahmen des Amtsermittlungsprinzips umfassende Pflichten zur Aufklärung hinsichtlich der konsequenten Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen. Solange die Möglichkeit der Aufklärung von Versicherungszeiten nicht objektiv unmöglich ist, muß die Möglichkeit der positiven Entscheidungsfindung - notfalls durch Weglegen der Akten - erhalten bleiben.

Thür. OLG Beschl. v. 7.6.1998 - 1 UF 485/98 -

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