JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Pflichtanteil
| Rechtsgebiete: | BGB, Haager Testamentsformübereinkommen 1961, EGBGB |
| Stichwort: | Pflichtanteil |
| Leitsatz: | Die Auslegung eines Testaments im Sinne einer Erbeinsetzung setzt nicht notwendig voraus, daß dem Erben dem Werte nach der größte Teil des Nachlasses verbleibt. Weist der Erblasser den Abkömmlingen im Testament ihren gesetzlichen Pflichtteil zu und ist darin keine Erbeinsetzung zu sehen, steht noch nicht fest, ob die Abkömmlinge auf das gesetzliche Pflichtteilsrecht beschränkt oder ob sie mit Vermächtnissen in Höhe ihrer Pflichtteilsquote bedacht werden sollten. Das hängt davon ab, ob der Erblasser die Abkömmlinge begünstigen oder ihnen nur belassen wollte, was er ihnen nach dem Gesetz nicht entziehen konnte. Haager Testamentsformübereinkommen vom 5. Oktober 1961, Art. 1 Abs. 1 Buchst. b; EGBGB Art. 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Ein deutscher Erblasser kann durch ein gemäß § 2247 BGB gültiges eigenhändiges Testament wirksam auch über ein in Florida/USA belegenes Grundstück verfügen, obwohl diese Testamentsform dort nicht zulässig ist, die USA nicht dem Haager Testamentsformübereinkommen beigetreten sind und für das dort belegene Grundstück im übrigen das Erbrecht Floridas gilt (Art. 3 Abs. 3 EGBGB). |
| Volltext: BGH - Urteil, IV ZR 135/03 | |
| Rechtsgebiete: | EGBGB, BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Pflichtteilsrecht |
| Stichwort: | Pflichtanteil |
| Leitsatz: | 1. Gehört zu dem Nachlass des deutschen Erblassers ein Grundstück in Florida (USA), so tritt hinsichtlich dieses Grundstücks einerseits sowie des übrigen Vermögens andererseits Nachlassspaltung ein (Art. 3 Abs. 3, 25 EGBGB). Der Pflichtteilsanspruch eines Abkömmlings bemisst sich in diesen Fällen gem. § 2303 Abs. 1 BGB ausschließlich nach dem deutschem Recht unterliegenden Nachlassteil. 2. Es ist in diesen Fällen nicht zulässig, im Wege des internationalprivatrechtlichen Instituts der Anpassung oder Angleichung dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Pflichtteilsberechtigte wegen Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung des Erblassers nach ausländischem Recht, welches für den fremden Recht unterliegenden Nachlassteilmaßgebend ist, und der damit verbundenen gesetzlichen Erbenstellung des Pflichtteilsberechtigten für diesen Nachlassteil mehr erhält, als ihm zustünde, wenn der Pflichtteilsanspruch für den gesamten Nachlass alleine nach deutschem Recht zu beurteilen wäre. 3. Neue Tatsachen sind im Berufungsverfahren nicht zu berücksichtigen, wenn keiner der Zulassungsgründe des § 531 Abs. 2 ZPO vorliegt, selbst wenn die Tatsache unstreitig oder das Bestreiten des Berufungsgegners ohne Substanz ist und die Zulassung zu keiner Verzögerung des Rechtsstreits führen würde. 4. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bezüglich der Punkte 2 und 3 wird die Revision zugelassen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 6 U 208/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Stichwort: | Pflichtanteil |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z BR 122/98 | |
"Pflichtanteil - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum