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Pflichtangaben in der Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, XI R 62/07 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:UStG i.d.F. von 2005, UStDV i.d.F. von 2005, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Pflichtangaben in der Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - Zwingende Angabe des Zeitpunktes einer Lieferung - Kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Stichwort:Pflichtangaben in der Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
Leitsatz:In einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG 2005) außer in den Fällen des § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG 2005 auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist.
Volltext: BFH - Urteil, XI R 62/07




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