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Pflicht zur Weiterleitung an das Verwaltungsgericht im ordentlichen Geschäftsgang

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 20 ZB 02.1325 vom 23.01.2003

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Baurecht, Antrag auf Berufungszulassung, Einreichung der Begründung beim Verwaltungsgerichtshof, Wiedereinsetzungsantrag, Pflicht zur Weiterleitung an das Verwaltungsgericht im ordentlichen Geschäftsgang
Stichwort:Pflicht zur Weiterleitung an das Verwaltungsgericht im ordentlichen Geschäftsgang
Leitsatz:1) Hat das Verwaltungsgericht einen noch nicht begründeten Antrag auf Zulassung der Berufung dem Berufungsgericht vorgelegt und dieses dem Rechtsmittelführer eine uneingeschränkte Eingangsmitteilung zukommen lassen, so muss das Berufungsgericht eine fälschlich bei ihm eingereichte Antragsbegründung im ordentlichen Geschäftsgang an das Verwaltungsgericht weiterleiten, anderenfalls ein Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Begründungsfrist erfolgreich sein kann (Anschluss an BVerfGE 93, 99).

2) Bei einem Eingang der Begründung am vorletzten Tag der Frist ist eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang regelmäßig nicht mehr möglich.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 20 ZB 02.1325




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