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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern. 

Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern.

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OLG-HAMM – Urteil, 3 U 119/00 vom 12.12.2001

Rechtsgebiete:BGB, EGInsO, KO, VVG, ZPO
Schlagworte:Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern.
Stichwort:Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern.
Leitsatz:Können tatsächlich erhobene Befunde oder Befundträger nicht mehr vorgelegt werden, so muß die Behandlungsseite darlegen und beweisen, daß sie diesen Umstand nicht verschuldet hat. Ist der Verbleib von Befundträgern ungeklärt, so geht dies grds. beweismäßig zu Lasten des Arztes.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 3 U 119/00




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