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Pflicht zur Anzeige des in ausländischen Zweigniederlassungen inländischer Kreditinstitute verwahrten Vermögens des Erblassers

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 66/04 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:ErbStG, GG
Schlagworte:Pflicht zur Anzeige des in ausländischen Zweigniederlassungen inländischer Kreditinstitute verwahrten Vermögens des Erblassers
Stichwort:Pflicht zur Anzeige des in ausländischen Zweigniederlassungen inländischer Kreditinstitute verwahrten Vermögens des Erblassers
Leitsatz:Ein inländischer Vermögensverwahrer oder -verwalter ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden.
Volltext: BFH - Urteil, II R 66/04




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