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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPflicht zu unverzüglichen Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichts 

Pflicht zu unverzüglichen Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichts

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 25.98 vom 24.06.1999

Rechtsgebiete:SGB VIII F. 1993, AsylVfG, AsylbLG
Schlagworte:Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -, Inobhutnahme, Pflicht zu unverzüglichen Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichts, Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige Asylsuchende.
Stichwort:Pflicht zu unverzüglichen Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichts
Leitsatz:Leitsätze:

Die Regelungen des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes schließen die Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige Asylbegehrende nicht aus.

Ein Kostenerstattungsanspruch des örtlichen Trägers der Jugendhilfe gegen den vom Bundesverwaltungsamt bestimmten überörtlichen Träger setzt im Falle der Inobhutnahme eine unverzügliche Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichtes voraus; die Frist hierfür beträgt auch bei unbegleitet einreisenden Kindern und Jugendlichen regelmäßig nur wenige Tage.

Urteil des 5. Senats vom 24. Juni 1999 - BVerwG 5 C 25.98 -

I. VG Münster vom 26.06.1997 - Az.: VG 9 K 3097/96 -
II. OVG Münster vom 27.08.1998 - Az.: OVG 16 A 3541/97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 25.98




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