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LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 15 Ta 12/02 vom 07.08.2002

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, KSchG, GVG
Schlagworte:keine Befugnis des Vorsitzenden, im Verfahren über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der vollbesetzten Kammer ohne ehrenamtliche Richter über die Abhilfemöglichkeit zu befinden - Folge: Zurückverweisung des Verfahrens wegen eines nicht behebbaren Verfahrensmangels - Pflicht des Gerichts, vor Übergabe der nicht zu verkündenden Entscheidung an die Geschäftsstelle bis zu diesem Zeitpunkt eingehendes Vorbringen der Beteiligten zu berücksichtigen
Stichwort:Pflicht des Gerichts
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 15 Ta 12/02




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