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Pflicht des Dienstherrn zur Benachrichtigung des unterlegenen Bewerbers über das Ergebnis des Auswahlverfahrens

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 26.03 vom 01.04.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung, Auswahlverfahren, Bewerbungsverfahrensanspruch, Pflicht des Dienstherrn zur Benachrichtigung des unterlegenen Bewerbers über das Ergebnis des Auswahlverfahrens, Massenbeförderung
Stichwort:Pflicht des Dienstherrn zur Benachrichtigung des unterlegenen Bewerbers über das Ergebnis des Auswahlverfahrens
Leitsatz:1. Auch bei Beförderungsaktionen, bei denen eine große Zahl von Beamten zur gleichen Zeit befördert wird ("Massenbeförderung"), hat der Dienstherr die nicht für eine Beförderung Vorgesehenen rechtzeitig vor der Ernennung der anderen über das Ergebnis der Auswahlentscheidung und die maßgebenden Gründe dafür zu unterrichten.

2. Unterlässt er die Benachrichtigung, kann dem Beamten im Schadensersatzprozess wegen unterbliebener Beförderung regelmäßig nicht der Vorwurf gemacht werden, schuldhaft ein Rechtsmittel gegen die Besetzung der Beförderungsstellen versäumt zu haben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 26.03




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