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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPflicht der Jugendhilfeträger zur unverzüglichen 

Pflicht der Jugendhilfeträger zur unverzüglichen

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 51.01 vom 14.11.2002

1. Der Anspruch des örtlich unzuständig gewordenen Jugendhilfeträgers aus § 89 c Abs. 1 SGB VIII auf Erstattung seiner nach dem Zuständigkeitswechsel im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 86 c SGB VIII getätigten Aufwendungen setzt die unverzügliche Unterrichtung des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (§ 86 c Satz 2 SGB VIII) nicht voraus.

2. Eine die Weiterleistungspflicht des bisher zuständig gewesenen örtlichen Jugendhilfeträgers aus § 86 c Satz 1 SGB VIII beendende "Fortsetzung" der Leistung durch den zuständig gewordenen örtlichen Träger kann auch in dessen Leistungsablehnung bestehen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 52.01 vom 14.11.2002

Der Anspruch des örtlich unzuständig gewordenen Jugendhilfeträgers aus § 89 c Abs. 1 SGB VIII auf Erstattung seiner nach dem Zuständigkeitswechsel im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 86 c SGB VIII getätigten Aufwendungen setzt die unverzügliche Unterrichtung des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (§ 86 c Satz 2 SGB VIII) nicht voraus.

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