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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPflegesatzvereinbarung 

Pflegesatzvereinbarung

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 27.06 vom 27.02.2008

Beamtete Chefärzte, denen die persönliche Behandlung von Privatpatienten mit den Mitteln des Krankenhauses als Nebentätigkeit gestattet ist, haben als Nutzungsentgelt zusätzlich zu der pflegesatzrechtlichen Kostenerstattung des Krankenhauses einen angemessenen Vorteilsausgleich zu entrichten.

Der Vorteilsausgleich ist der Höhe nach angemessen, wenn er angesichts der wirtschaftlichen Vorteile der beamteten Chefärzte sachlich gerechtfertigt und zumutbar ist. Dies ist bei einem Vorteilsausgleich von 20 v.H. der Bruttoeinnahmen für die Nebentätigkeit an einer Universitätsklinik zu bejahen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1006/06 vom 17.04.2007

1. Die Anwendung des Ausdeckelungstatbestandes des § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV kann einer gerichtlichen Überprüfung auch dann zugänglich sein, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Vereinbarung über eine Veränderung der Fallzahlen gegenüber dem vorangegangenen Pflegesatzzeitraum nicht zustande kommt.

2. Die Prüfung der Erforderlichkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 4 BPflV für eine Erhöhung der Obergrenze setzt voraus, dass zuvor von den Vertragsparteien oder der Schiedsstelle das medizinisch leistungsgerechte Budget nach § 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BPflV für diesen Pflegesatzzeitraum ermittelt wurde.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 L 811/99 vom 24.08.2005

Eine auf der Grundlage des § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG Fassung 1994 ergangene Schiedsstellenentscheidung ist wegen des der Schiedsstelle zustehenden Entscheidungsspielraums verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.

Das Verwaltungsgericht hebt die Schiedsstellenentscheidung auf, wenn die Schiedsstelle es unterlassen hat, die Höhe des vom Einrichtungsträger geforderten Entgelts zu vergleichen mit den Pflegesätzen, die andere Einrichtungen für vergleichbare Leistungen erheben (sog. externer Vergleich).

Interne Positionen der Pflegesatzkalkulation eines Einrichtungsträgers sind nur dann auf ihre Angemessenheit hin überprüfbar, wenn das vom Einrichtungsträger geforderte Entgelt sich innerhalb der Bandbreite der Entgelte für vergleichbare Leistungen bewegt, diese also nicht übersteigt.

Die sich im Rahmen des externen Vergleichs ergebende Bandbreite kann nicht um einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag erhöht werden.

Für den vorzunehmenden externen Vergleich sind die internen Kostenstrukturen des Einrichtungsträgers unerheblich.

Zur Zulässigkeit der Klage gegen eine Schiedsstellenentscheidung nach § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG Fassung 1994 und zur Zulässigkeit einer Berufung, mit der "bessere Aufhebungsgründe" angestrebt werden.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 33.98 vom 11.11.1999

Leitsatz:

Die Ersatzkassenverbände können als Arbeitsgemeinschaft von Sozialleistungsträgern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 2 KHG Partei einer Pflegesatzvereinbarung sein und die Genehmigung eines von der Schiedsstelle festgesetzten Pflegesatzes mit der Klage anfechten.

Urteil des 3. Senats vom 11. November 1999 - BVerwG 3 C 33.98 -

I. VG Freiburg vom 12.07.1995 - Az.: VG 9 K 1075.94 -
II. VGH Mannheim vom 17.01.1997 - Az.: VGH 9 S 2277.95 -

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