JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Pflegesätze
| Rechtsgebiete: | SGB XII, BSHG |
| Schlagworte: | Abschlussermessen, Ermessensspielraum, Festsetzung, Festsetzung der Vergütung, Kostensteigerungssätze, Kündigungsgrund, Leistungsmerkmale, Leistungsvereinbarung, Pflegesätze, Rechtsanspruch, Sach- und Rechtslage, Schiedsstelle, Vergütung, Vergütungsvereinbarung, maßgeblicher Zeitpunkt, prospektive Berechnung |
| Stichwort: | Pflegesätze |
| Leitsatz: | 1. Ein Einrichtungsträger hat gegen den Träger der Sozialhilfe keinen Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 93 Abs. 2 BSHG F. 1999, sondern lediglich Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Annahme eines gesetzeskonformen Angebots. 2. Das Abschlussermessen kann der Sozialhilfeträger nur ausüben, wenn das ihm unterbreitete Leistungsangebot den gesetzlichen Vorgaben für den Inhalt einer Leistungsvereinbarung entspricht. Ist das nicht der Fall, darf er das Leistungsangebot nicht annehmen. 3. Der Wunsch des Sozialhilfeträgers nach der Vereinbarung eines Kündigungsgrundes der mangelnden Auslastung ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgabe, dass die Vereinbarungen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen müssen, sachlich begründet. 4. Bei einer Klage, die auf die Annahme eines Angebots zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Zukunft gerichtet ist, ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen. 5. Eine Vergütungsvereinbarung nach § 93 a Abs. 2 BSHG F. 1999/§ 76 Abs. 2 SGB XII setzt ebenso wie eine Festsetzung der Vergütung durch die Schiedsstelle nach § 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG F. 1999/§ 77 Abs. 1 Satz 3 SGB XII eine Vereinbarung über die Leistungen nach § 93 a Abs. 1 BSHG F. 1999/§ 76 Abs. 1 SGB XII voraus und baut auf dieser auf. 6. Die Schiedsstelle ist nicht befugt, unabhängig von einer wirksamen Leistungsvereinbarung die Leistungsmerkmale als "Vorfrage" der ihr nach § 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG F. 1999 nur noch obliegenden Entscheidung über die Vergütung zu bestimmen. 7. Aus der Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, nur wirtschaftliche und sparsame Pflegesätze zu vereinbaren, ergibt sich die Notwendigkeit eines externen Vergleichs, d. h. des Vergleichs mit Entgelten, die andere Einrichtungen für vergleichbare Leistungen erheben. Ist eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende prospektive Berechnung der Vergütung nicht erfolgt, kann die Vergütung in den Folgejahren nicht anhand von Kostensteigerungssätzen festgesetzt werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LC 93/07 | |
| Rechtsgebiete: | ATV, BAT, BPflV |
| Schlagworte: | Angleichung, Ausnahmetatbestand, Budget, Pflegesätze, Veränderungsrate, Vergütung, Zusatzversorgung |
| Stichwort: | Pflegesätze |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob der Arbeitgeber-Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung i. S. des § 18 Abs. 1 ATV zum Aufbau eines Kapitalstocks dem Ausnahmetatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 5 BPflV i. d. F. vom 23.12.2002 (BGBl. I, S. 4637) unterfällt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 L 12/07 | |
| Rechtsgebiete: | KHG, BPflV 1992, SGB V |
| Schlagworte: | Pflegesätze, Budgetierung, Deckelung, Rechtsverordnung, Änderung von Teilen einer - durch den Gesetzgeber. |
| Stichwort: | Pflegesätze |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 18.99 | |
| Rechtsgebiete: | KHG, BPflV 1992, SGB V |
| Schlagworte: | Pflegesätze, Budgetierung, Deckelung, Rechtsverordnung, Änderung von Teilen einer - durch Gesetzgeber. |
| Stichwort: | Pflegesätze |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Folgekosten von Baumaßnahmen, die eine verbesserte Unterbringung der Patienten in einem Krankenhaus ermöglichen, können nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 f BPflV 1992 budgeterhöhend berücksichtigt werden. 2. Ein "Billigungsbescheid", durch den die zuständige Landesbehörde die Übereinstimmung einer Investitionsmaßnahme des Krankenhausträgers mit der Krankenhausplanung sowie ihre Notwendigkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit bestätigt, stellt die rechtsverbindliche Festlegung der Maßnahme i.S. § 4 Abs. 3 Nr. 2 f BPflV 1992 auch dann dar, wenn die Gewährung von Landesmitteln im Hinblick auf die Haushaltslage abgelehnt wird. Urteil des 3. Senats vom 11. November 1999 - BVerwG 3 C 19.99 - I. VG Osnabrück vom 23.08.95 - Az.: VG 6 A 618/94 - II. OVG Lüneburg vom 15.09.98 - Az.: OVG 11 L 6662/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 19.99 | |
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