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Pflegefamilie

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 72/09 vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:VBVG
Schlagworte:Betreuer, Vergütung, Betreuervergütung, Pflegefamilie, Heim
Stichwort:Pflegefamilie
Leitsatz:Die Unterbringung eines Betroffenen in einer Pflegefamilie erfüllt im Regelfall nicht die vergütungsrechtliche Voraussetzung des Aufenthaltes in einem Heim im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VBVG.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 72/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LC 86/07 vom 14.03.2007

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:andere Familie, Hilfeempfänger, Jugendlicher, Örtliche Zuständigkeit, Pflegefamilie, Pflegestelle, Sozialhilfe, Träger der Sozialhilfe, Volljährigkeit
Stichwort:Pflegefamilie
Leitsatz:Die durch § 104 BSHG iVm § 97 Abs. 2 BSHG begründete Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe des Herkunftsortes des Hilfeempfängers endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Hilfeempfängers.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LC 86/07

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 5 W 48/06 vom 02.05.2006

Rechtsgebiete:VBVG
Schlagworte:Pflegefamilie, Betreuung in, Betreuer, Gebühren
Stichwort:Pflegefamilie
Leitsatz:Die Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie kann Heimaufenthalt im Sinne von § 5 Abs. 3 VBVG sein.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 5 W 48/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 14.02 vom 17.12.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Zuständigkeit, örtliche - für Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche während ihrer Unterbringung in einer Pflegefamilie, Pflegefamilie, örtliche Sozialhilfezuständigkeit während einer Unterbringung in einer -, Bagatellgrenze, keine - bei Erstattungsanspruch wegen vorläufiger Leistungsgewährung.
Stichwort:Pflegefamilie
Leitsatz:1. § 104 BSHG ist auch eine Zuständigkeitsregelung.

2. Die in entsprechender Anwendung des § 97 Abs. 2 BSHG begründete Zuständigkeit setzt nicht voraus, dass die Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen bereits ihrerseits eine sozialhilferechtliche Maßnahme ist, und erfasst alle Sozialhilfeleistungen in der Zeit, in der das Kind oder der Jugendliche in einer Pflegefamilie oder bei einer Pflegeperson untergebracht ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 14.02


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