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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LC 237/05 vom 15.09.2008

Rechtsgebiete:SGB X, SGB XI, VwVfG
Schlagworte:Ausführungsgesetz, Förderung, Investitionsförderung, Pflegeeinrichtung, Rückforderung, Rücknahme
Stichwort:Pflegeeinrichtung
Leitsatz:1. Die Vorschriften des ersten Kapitels des SGB X über das Verwaltungsverfahren sind auf die Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem NPflegeG nicht anzuwenden.

2. Die Rechtmäßigkeit einer teilweisen Rücknahme von Förderbescheiden ist daher nicht nach § 45 SGB X, sondern nach § 48 VwVfG zu beurteilen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LC 237/05



THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 ZKO 1262/05 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:GG, SGB-I, SGB-X, SGB-XI, ThürAGpflegeVG, ThürVwVfG, VwGO
Schlagworte:Pflegeeinrichtung, Investitionsförderung, Abschlagszahlung, Rückforderung, (öffentlich-rechtlicher) Erstattungsanspruch, Vertrauensschutz, (grobe) Fahrlässigkeit, Sozialgesetzbuch, (sachlicher) Geltungsbereich, Gesetzgebungskompetenz
Stichwort:Pflegeeinrichtung
Leitsatz:1. Die Vorschriften des Ersten Kapitels des SGB X finden auf die Verwaltungstätigkeit im Bereich der Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen (§ 9 SGB XI) keine Anwendung.

2. Zur Reichweite des Vertrauensschutzes bei Rückforderung eines ausgezahlten Abschlags auf eine beantragte Kapitaldienstförderung nach § 8 Abs. 3 ThürAGPflegeVG a. F.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 3 ZKO 1262/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LB 22/05 vom 11.01.2007

Rechtsgebiete:BhV, BRRG, RiHU
Schlagworte:Behinderteneinrichtung, Divergenzrevision, Einrichtung der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtung, Pflegeheim, Unterbringung
Stichwort:Pflegeeinrichtung
Leitsatz:- Eine stationäre Langzeiteinrichtung für Behinderte ist eine Pflegeeinrichtung im Sinne der Nrn. 1.1 und 2.3 RiHU 1993 und RiHU 1994 nicht erst dann, wenn die Pflege im Vordergrund der Zweckbestimmung und des Charakters der Einrichtung steht, sondern es reicht aus, dass der Zweck und der Charakter der Einrichtung durch die dort neben der Unterbringung und sonstigen Betreuung angebotene Pflege maßgeblich mit geprägt werden.

- Die Voraussetzungen für die Zulassung der Divergenzrevision gemäß § 127 Nr. 1 BRRG sind nicht erfüllt, wenn eine Abweichung lediglich zwischen oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen besteht, die eine Frage ausgelaufenen und nur für einige Altfälle noch geltenden Rechts unterschiedlich beantworten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LB 22/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 ME 36/06 vom 30.10.2006

Rechtsgebiete:SGB XI, SGB XII, BSHG
Schlagworte:ambulanter Pflegedienst, Investitionskosten, Leistungsangebot, Leistungsvereinbarung, Pflegeeinrichtung
Stichwort:Pflegeeinrichtung
Leitsatz:1. Soweit in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung iSd § 72 SGB XI vom Vereinbarungsrahmen des SGB XI nicht umfasste, weiter gehende Leistungen nach § 68 BSHG bzw. § 61 SGB XII erbracht werden, kommen dafür Vereinbarungen nach § 92 Abs. 2 BSHG bzw. § 75 Abs. 3 SGB XII in Betracht.

2. Eine Differenzierung im Leistungsangebot kann in Bezug auf die betriebsnotwendigen Anlagen und die erforderliche Ausstattung notwendig sein, wenn von der Einrichtung neben Leistungen nach dem BSHG bzw. SGB XII auch Leistungen nach dem SGB XI und SGB V erbracht werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 ME 36/06


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