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Pferd

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 U 210/08 vom 25.02.2009

1. Der Berechtigte aus einer Reitbeteiligung wird regelmäßig nicht sogleich zum Tierhalter insbesondere nicht, wenn er das Tier im Gelände nicht allein reiten darf.

2. Für minderjährige Reiter ist im Hinblick auf ein Mitverschulden an einem Reitunfall nur eine ihrem Alter und Reiterfahrung entsprechende Sorgfalt zu erwarten.

3. Der Berechtigte aus einer "Reitbeteiligung" wird in der Regel erst dann zum Tierhüter im Sinne von § 834 BGB, wenn er ein Pferd ohne Begleitung im Gelände reiten darf und er hierüber selbständig bestimmen darf.

4. Eine dem Tierhüter vergleichbare Stellung nimmt ein Reiter ein - ohne Tierhüter zu sein -, wenn er wie ein Tierhüter auf das Tier Einfluss nimmt. Im Einzelfall kann dies zu verneinen sein, wenn der Tierhalter es aufgrund des Alters, Körpergröße, Körperbeherrschung oder Reiterfahrung des Reiters nicht verantworten möchte, dass dieser das Pferd im Gelände allein reitet.

5. Die Zurechnung des Verhaltens der gesetzlichen Vertreter für ein Mitverschulden bei der Entstehung des schädigenden Ereignisses (§ 254 I BGB) setzt bei einer lediglich gesetzlichen Schadensersatzpflicht ein bereits bestehenden Schuldverhältnis voraus, das besondere Pflichten für den Geschädigten enthält, den eingetretenen Schaden auch im Interesse des Haftenden zu vermeiden.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 194/08 vom 22.12.2008

Zur Zulässigkeit eines Sondergebietes "Wohnen mit Pferden" in der Nachbarschaft eines Schweinehaltungsbetriebes im Außenbereich.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 47/06 vom 27.04.2007

Zu den Hinweispflichten eines Hufschmiedes bei der Ausübung seines Handwerkes.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 66/06 vom 04.09.2006

Zur Frage, inwieweit eine röntgenologischer Befund bei einem Pferd einen kaufrechtlichen Mangel darstellen kann.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 18 U 96/05 vom 17.07.2006

Der Käufer unterläuft die Möglichkeit des Verkäufers zur Nacherfüllung, wenn er nicht unverzüglich über festgestellte Beschwerden des gekauften Reitpferdes informierte und zur Nacherfüllung auffordert, sondern das Tier seinerseits zunächst durch einen Tierarzt behandeln lässt.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 128/05 vom 25.11.2005

1. Ein Ausschluss der Ersatzpflicht nach § 833 Satz 2 BGB setzt voraus, dass die Tierhaltung einen wirtschaftlich erheblichen Beitrag zum Unterhalt oder Erwerb der Tierhalterin erbringt.

2. Fehler im Umgang mit einem Pferd der Reitlehrerin sind der Reitschülerin nicht zum (Mit-)Verschulden anzurechnen, wenn das fehlerhafte Verhalten der Reitschülerin dem Vorbild der Reitlehrerin entspricht.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 92/07 vom 31.10.2007

OLG-FRANKFURT – Urteil, 17 U 4/04 vom 19.04.2004


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