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Pfandrecht

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 4 U 2/09 vom 22.07.2009

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, InsO, ZVG
Stichwort:Pfandrecht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 4 U 2/09



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 08.118 vom 20.07.2009

Rechtsgebiete:BetrAVG, GG, BGB
Schlagworte:Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, Beitragspflicht der Arbeitgeber, Verfassungsmäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Durchführungswege, Kongruent rückgedeckte und verpfändete direkte Versorgungszusage
Stichwort:Pfandrecht
Leitsatz:Erfolgt eine betriebliche Altersversorgung durch kongruent rückgedeckte unmittelbare Versorgungszusagen sind diese auch dann gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG beitragspflichtig, wenn die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer verpfändet sind. Darin liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber unterscheidet die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge hinsichtlich des Pflichtbeitrags zur Insolvenzsicherung sachgerecht danach, ob der Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch gegen einen vom Arbeitgeber unabhängigen Dritten auf Versorgungsleistungen hat.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 BV 08.118

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 23/09 vom 03.06.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Pauschalpreisvereinbarung
Stichwort:Pfandrecht
Leitsatz:Die schlüssige Darlegung einer Pauschalpreisvereinbarung (hier: für die Restaurierung eines Oldtimers) setzt voraus, dass der Umfang der vom Werkunternehmer zu erbringenden Leistungen durch die Vertragsparteien konkret festgelegt wird.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 23/09

OLG-CELLE – Urteil, 8 U 11/09 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:VVG, AHB
Schlagworte:Privathaftpflichtversicherung, Eigenschaden, Bindungswirkung Haftpflichtprozess - für Deckungsprozess
Stichwort:Pfandrecht
Leitsatz:1. Wird in einem Haftpflichtversicherungsvertrag vereinbart, dass der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass eine versicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstandene Schadensersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann, sowie der Umfang des Versicherungsschutzes sich im übrigen nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung richtet, so kommt ein Versicherungsschutz in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten ein Darlehen gewährt hat, dieses nicht zurückgezahlt wird, und der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Darlehensnehmer von vornherein nicht zur Rückzahlung in der Lage und/oder willens war (Eingehungsbetrug gem. § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 826 BGB).

2. Zur Bindungswirkung und Voraussetzungsidentität bei einem Versäumnisurteil für den späteren Deckungsprozess in einem solchen Fall.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 11/09


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