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Pfandfreier Betrag und Taschengeldpfändung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 W 229/2000 vom 29.06.2001

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Pfandfreier Betrag und Taschengeldpfändung
Stichwort:Pfandfreier Betrag und Taschengeldpfändung
Leitsatz:Ein Taschengeldanspruch des Schuldners gegenüber seinem unterhaltsverpflichteten Ehegatten unterliegt jedenfalls dann nicht der Pfändung durch einen (nicht nach § 850 d ZPO bevorrechtigten) Gläubiger, wenn der Unterhaltsanspruch insgesamt - einschließlich des Anspruchs auf Taschengeld - die Pfändungsgrenzen des § 850 c ZPO nicht übersteigt.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 229/2000




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