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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPfändungsschutz für Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht nur bei tatsächlich vereinbarter Altersversorgung 

Pfändungsschutz für Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht nur bei tatsächlich vereinbarter Altersversorgung

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, VII R 60/06 vom 31.07.2007

1. Eine Kapitallebensversicherung ist nicht deshalb unpfändbar, weil dem Versicherungsnehmer nach den Versicherungsbedingungen das Recht eingeräumt ist, statt einer fälligen Kapitalleistung eine Versorgungsrente zu wählen.

2. Darf der Vollstreckungsschuldner wegen des durch die Pfändung bewirkten relativen Verfügungsverbots keine Verfügungen mehr vornehmen, die das Pfandrecht beeinträchtigen, so kann er nach Pfändung der Kapitallebensversicherung Pfändungsschutz nicht mehr durch Ausübung des Rentenwahlrechts herbeiführen. Die Pfändung erfasst auch dieses Wahlrecht.

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