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Pfändungsgrenze

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LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 1496/05 vom 28.03.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Pfändungsgrenze
Stichwort:Pfändungsgrenze
Leitsatz:1. Die Arbeitsgerichte sind an Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts gebunden, die vollstreckungsrechtliche Fragen betreffen, insbesondere auch die Bestimmung der besonderen Pfändungsgrenze nach § 850 d ZPO und deren späteren Änderungen durch das Vollstreckungsgericht.

2. Der Schutz des Drittschuldners nach § 836 Abs. 2 ZPO ist auch dann geboten, wenn er an einen nachrangigen Gläubiger leistet, die Rangvorberechtigung anderer Gläubiger ihm aber unbekannt war.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1496/05




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